Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

C.1      Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

            Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

            Die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja-Stimmen

6 Nein-Stimmen

8 Enthaltungen

 

 

C.2      Beschlussfassung zum weiteren Verfahren

 

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff -

 

1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

2.  die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

A         Verfahrensstand

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 04. Februar 2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.

 

Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,0 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Havert.

 

Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil  Havert ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhaben und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 02.03.2016 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff – beschlossen.

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 10, Nrn. 11, 12, 107 und 108 (jeweils teilweise). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den vorgenannten Grundstücken ein „Allgemeines Wohngebiet“ realisiert werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. Juli 2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.

 

Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter

 

http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=27855

 

abrufbar.

 

 

B         Beratung und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

B.1      Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff – wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

B.2      Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur

Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.

 

Der Bürgermeister verwies auf die neu bereitgestellten Pläne und bat um Wortmeldungen. Die vorgelegten Dokumkente sind dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Nach Klärung von Detailfragen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja-Stimmen

6 Nein-Stimmen

8 Enthaltungen