Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Selfkant bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)

 


Sachverhalt:

Mit dem Jahre 2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Dies macht eine Neufassung der Feuerwehrsatzung unumgänglich. Die Vorlage hält sich streng an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

Zusätzlich wurden alle Tarife neu kalkuliert. Die seit der letzten Änderung neu angeschafften Fahrzeuge wurden in den Tarif eingepflegt und können nunmehr kostenersatzpflichtig geltend gemacht werden.

 

Mit dem BHKG besteht auch die Möglichkeit, Pauschalierungen vor zu nehmen. Hiervon wurde bei der Abrechnung von Fehlalarmen bei Brandmeldeanlagen Gebrauch gemacht. Die Pauschale berechnet sich auf das Ausrücken eines Zuges

(1. Abmarsch = 2 Löscheinheiten für die Dauer eine halben Stunde). 

 

Gleichzeitig tritt die bestehende Satzung außer Kraft.

 

Der Bürgermeister wies darauf hin, das aus organisatorischen Gründen das Inkraftreten der Satzung auf den 02.01.2017 korrigiert werden müsse. Mangels Wortmeldungen ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig