Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant hatte mit Schreiben vom 11.10.2016 den Antrag gestellt, in die nächste Sitzungsrunde das Thema „Vereinsförderung in der Gemeinde Selfkant“ einzubringen. Das Schreiben war der Einladung als Anlage beigefügt.  Als Beratungsgrundlage wurden die Vorschläge 1, 2 und 3 der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Mit E-Mail vom 02.03.2016 wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur sowie den Fraktionsvorsitzenden die Vorschläge der Verwaltung zur Änderung der Vereinsförderung im Jahr 2017 als Beratungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

 

Da die Zahlen aus dem Jahre 2014 stammten, wurden die Vorschläge aufgrund der ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2016 – mit Ausnahme der Fußballvereine - angepasst. Die neuen Vorschlagslisten waren ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Erläuterungen zur Änderung der Vereinsbeihilfe:

 

Zur Neuregelung der Vereinsbeihilfe wurden nachfolgend aufgeführte Überlegungen angestellt:

 

Bei der Jugendbezuschussung soll in Zukunft auf eine einheitliche Regelung zurückgegriffen werden. Eine Bezuschussung soll ab 5 bzw. erst  10 jugendlichen Mitgliedern staffelförmig erfolgen; dies vereinfacht für die Verwaltung den Nachvollzug der jeweiligen Meldung.

 

Hinsichtlich der Mannschaften von Fußballvereinen sollen neben dem Grundbetrag nur noch die Jugendmannschaften gefördert werden, die beim Fußballkreis Heinsberg für den jeweiligen Verein gemeldet sind; dies verhindert Doppelanmeldungen, die z. B.  bei Spielgemeinschaften oft unbewusst erfolgen konnten.

 

Es ist nicht mehr gerecht und den heutigen Verhältnissen entsprechend, dass die Fußballvereine einen Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von 75,00 € und einen Zuschuss zu den Wassergeld- und Kanalgebühren in Höhe von 75,00 € erhalten. Die Tennisclubs und der Reit- und Fahrverein, die die Kosten für die Sportanlage auch selbst tragen, erhalten diese Zuschüsse nicht. Darüber hinaus betreiben immer mehr Vereine in der Gemeinde Selfkant Vereinsheime und müssen diese Kosten auch ohne einen derartigen Zuschuss tragen. Aus diesem Grunde sollen diese Zuschüsse gestrichen werden.

 

Der Sonderfonds für Vereinsbeihilfe zur Förderung von größeren Anschaffungen soll

gestrichen und stattdessen die Vereinsbeihilfen (siehe Vorschlag 3) erhöht werden.

 

Nach der neuen Förderung sollen die Fußballvereine einen Festbetrag von 250,00 € erhalten und pro gemeldete Jugendmannschaft einen Zuschuss von 20,00 € (Vorschlag 1 und 2) oder 40,00 € (Vorschlag 3).

 

Die Fußballvereine sollen weiterhin den bisherigen Zuschuss für die Mäharbeiten der Sportplätze (1.500 €/Sportplatz) und den bisherigen Zuschuss  zur Überarbeitung der Sportplätze (355,00 € pro Sportplatz) erhalten.

 

Folgende Zuschüsse zur Sportplatzunterhaltung wurden bislang gezahlt:

 

SV Höngen-Saeffelen : 3.000 € + 710,00 € (2 Sportplätze)

FC Wanderlust Süsterseel: 3.000 € +710,00 € (2 Sportplätze)

VfR Tüddern: 3.000 € + 710,00 € (2 Sportplätze)

SV Havert-Stein: 1.500 € + 355,00 € (1 Sportplatz)

FC Viktoria Schalbruch: 1.500 € + 355,00 € (1 Sportplatz)

 

Wegen der Fusion verschiedener Sportvereine soll in einem Gespräch mit Vertretern des SC Selfkant noch geklärt werden, welche Sportplätze vom Verein genutzt werden und wer die Zuschüsse zu den Mäharbeiten und zur Überarbeitung der Sportplätze erhält.

 

Der Förderverein für körperlich-geistig Behinderte im Selfkant hat bisher 165,00 € erhalten. Dieser Betrag soll auf 100,00 € gekürzt werden, da der Förderverein im Laufe eines Jahres bei verschiedenen Veranstaltungen gesonderte Zuwendungen aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters erhält.

 

Es wird jedoch angeregt, den Verein „Kinderhilfe Selfkant“ in die Förderliste mit aufzunehmen und auch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zu gewähren.

 

Der Förderkreis 1000 Jahre Millener Kirche erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 35,00 € sowie aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Selfkant vom 06.12.2000 einen Zuschuss zu den anfallenden Stromkosten zur Beleuchtung der Millener Kirche in Höhe von 130,00 €. Nach der neuen Regelung soll der Gesamtzuschuss 150,00 € betragen.

 

Der Zuschuss zur katholischen Arbeiterbewegung (KAB) in Höhe von 35,00 € wurde in den letzten Jahren nicht mehr ausgezahlt, da die Vereinstätigkeit ruht. Aus diesem Grunde soll er gestrichen werden.

 

Ebenfalls sollen die Zuschüsse für die Lebenshilfe Oberbruch (240 €), für den Blindenverein Heinsberg (50 €), für die Deutsche Krebshilfe (25 €) und für das Deutsche Jugendherbergswerk (25 €) gestrichen werden.

 

Als Anlage zur Einladung war eine Tabelle mit den aktuellen Zuschusshöhen sowie drei Änderungsvarianten und die Auswirkungen für die jeweiligen Vereine beigefügt. Das Einsparpotential war ebenfalls ersichtlich. Darüber hinaus war eine Aufstellung, die als Berechnungsgrundlage dient, beigefügt.

 

 

Bei einer Vereinsförderung  nach Vorschlag 3 der Verwaltung, würde Punkt 3.1 (Sonderfonds) der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen entfallen. Die Richtlinien waren dieser Einladung ebenfalls beigefügt.

 

Darüber hinaus müssten die Punkte 3 und  3.3 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen angepasst werden. 

 

Zunächst verlas Frau Deckers die Erläuterungen zur Einladung.

 

Herr Bürgermeister Corsten erläuterte die Vorschläge der Verwaltung.

 

Herr Meiers beantragte im Namen der SPD-Fraktion allen Vereinen die Jugendarbeit leisten, einen Zuschuss in Höhe von 20,00 €/jugendliches Mitglied zu gewähren. Die Vereine sollen der Verwaltung Listen der Jugendlichen mit Namen, Geburtsdatum, Wohnort und einer  rechtsverbindlichen Unterschrift zuschicken.

 

Der Zuschuss zu den Mäharbeiten der Fußballvereine soll erhalten bleiben. Der Energiekostenzuschuss und der Zuschuss zu den Wassergeld- und Kanalgebühren sollen gestrichen werden, da andere Vereine auch Vereinsheime betreiben und diesen Zuschuss nicht erhalten.

 

Der Förderkreis Millener Kirche gehöre seiner Meinung nach nicht in den Fördertopf für die Vereinsbezuschussung, da die Millener Kirche ein bedeutsames Kulturgut darstellt, müsste der Zuschuss aus einem anderen Topf gezahlt werden.

 

Der Sonderfond in Höhe von 2.500 € soll bestehen bleiben. Den könnten auch die Vereine in Anspruch nehmen, die keine Jugendarbeit leisten.

 

Von Seiten der FDP-Fraktion erklärte Herr Busch, dass nur eine Jugendförderung in den Vereinen sinnig wäre. Vereine ohne jugendliche Mitglieder benötigten auch keine Förderung.

 

Herr Schwartzmanns verwies darauf, dass nicht nur die Sportvereine und Tennisclubs hohe Kosten mit der Unterhaltung der Sportstätten mit Vereinsheimen hätten, sondern auch alle anderen Vereine, die ein Vereinsheim betreiben.

 

Er führte weiter aus, dass manche Vereine ganzjährig  Jugendarbeit leisten und andere Vereine nur saisonal. Das müsste bei der Bezuschussung auch Berücksichtigung finden.

 

Herr Dr. Hamers schloss sich im Namen der Fraktion PRO Selfkant dem Vorschlag der SPD-Fraktion an.

 

Im Namen der CDU-Fraktion schlug Herr Stassen vor, dass die Jugendförderung im Mittelpunkt der Bezuschussung stehen sollte. Aber auch Vereine ohne jugendliche Mitglieder sollten einen Zuschuss erhalten. Die Vereine, die ihre Sportstätten (Sportplätze, Tennisplätze, Reitplatz) selber unterhalten haben einen hohen Kosten- und  Arbeitsaufwand. Aus diesem Grunde schlug er vor, dass eine Bezuschussung nach den m² der genutzten Sportstätten erfolgen sollte, damit man die Förderung gerechter verteilen könne.

 

Herr Bürgermeister Corsten erläuterte dazu, dass von Seiten der Verwaltung der  Zuschuss für jeden genutzten Quadratmeter Sportfläche mit 0,26 m² errechnet wurde. Herr Corsten drängte auf eine Entscheidung in diesem Jahr, damit die neuen Zuschüsse im Jahr 2017 in Kraft treten können.

 

Nach einer längeren Diskussion einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass ein fraktionsübergreifendes Gremium eingerichtet  einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiteten soll. Der Termin hierzu wurde für den 22.11.2016, 19.0Uhr im Rathaus vereinbart. 

 

Herr Dr. Hamers stellte sodann den Vertagungsantrag mit der Maßgabe, dass bis zur nächsten Sitzungsrunde die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen, Herr Schwartzmanns  und Herr Bürgermeister Corsten in einem fraktionsübergreifenden Gremium einen gemeinsamen Vorschlag zur Änderung der Förderrichtlinien an Vereine ab dem Jahr 2017 erarbeiten, so dass noch in diesem Jahr ein Beschluss darüber gefasst werden kann.

 

Frau Deckers ließ über den Vertagungsantrag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:                                                                                              15 Ja-Stimmen

                                                                                                                                             1 Enthaltung