Sachverhalt:
A. Verfahrensstand
Die am 28. April 2015 von der
Gemeindevertretung beschlossene Änderung Nr. 12
Tüddern-Nord I des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant wurde am 04. August 2015 durch die Bezirksregierung Köln
genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 16. Augsut 2015 erlangte die Änderung Rechtskraft.
Das nunmehr neu gebildete Flurstück Gemarkung
Tüddern, Flur 3, Nr. 871 (SO-Fläche) wurde zwischenzeitlich an den Investor
veräußert. Südlich des neu zu errichtenden Fachmarktzentrums befindet sich noch
eine im Eigentum der Gemeinde Selfkant stehende Restfläche. Diese Restfläche
ist zwar als „SO – Sondergebiet, Zweckbestimmung Fachmarktzentrum“ ausgewiesen,
verfügt aber weder über zugewiesene Verkaufsflächen, noch über ein (im
Bebauungsplan ausgewiesenes) sogenanntes Baufenster. Eine Bebauung ist daher
nicht möglich.
Um diese Restfläche zukünftig in geeigneter
Form nutzen zu können, ist die bisherige „SO-Fläche“ in „Gemischte Baufläche“
zu ändern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat dazu in ihrer Sitzung
am 16.12.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 12 a Tüddern-Nord
I des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant beschlossen.
Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 51-52/2015 vom 27. Dezember 2015 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 51-52/2015 vom 27. Dezember 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über
die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 18. Februar 2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom
6. März 2016 wurde der Öffentlichkeit
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 12 a
– Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in
Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04.
April 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 12 a –
Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis
einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und beschlossen.
Bei dem im Anschluss eingeleiteten Genehmigungsverfahren gemäß § 6
BauGB bei der Bezirksregierung Köln
versagte diese die Genehmigung, da Mängel in der Begründung und im
Umweltbericht festgestellt wurden. Nach Behebung dieser Mängel wurde durch
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli
2016 der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
den Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 2.
September 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 31.
August 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zum Änderungsentwurf Nr. 12 a –
Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass
der Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes in
der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in
Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs.
2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli
2016 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der
öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage) zur Änderung
Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach §
4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
Herr Bürgermeister Corsten ließ über den Beschlussvorschlag C.1 abstimmen.
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sodann
ließ er über den Beschlussvorschlag C.2 abstimmen.
C.2 Verfahrensbeschluss
Aufgrund
des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S.
2414) beschließt die Gemeindevertretung die Begründung
einschließlich des Umweltberichtes zur Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I –
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant und stimmt der Änderung Nr. 12
a – Tüddern, Nord I – zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB erneut einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig