Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

An der Gertrudisstraße in Tüddern wurden mehrere Objekte errichtet, die nur über eine neue Straße zu erreichen sind. Aufgrund eines städtebaulichen Vertrages soll die privat errichtete Straße nach Abnahme durch die Gemeinde übernommen werden.

 

Die mängelfreie Abnahme der Straße erfolgte am 14.06.2016.

 

Nunmehr soll die Verkehrsfläche, Gem. Tüddern, Flur 2, Flurstück 783 (siehe Anlage), dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.  

 

Der Ortsvorsteher hat sich als Straßenbezeichnung für den Namen „Dechant-Schnitzler-Str.“ ausgesprochen. 

 

Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft. Eine Information diesbezüglich erfolgt zu gegebener Zeit über das Amtsblatt.

 

Hierzu ergingen keine Wortmeldungen.

 

Herr Bürgermeister Corsten ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsfläche in Tüddern an der Gertrudisstraße soll den Namen „Dechant-Schnitzler-Straße“ tragen und wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet

 

Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig