Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Baumaßnahmen im Neubaugebiet in Süsterseel „Hinter Wierwey“ sind im vollen Gange. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche, Gem. Süsterseel, Flur 6 , Flurstücke 306 bis 310 und 312 (siehe Anlage 1), sind nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.  

 

Der CDU Ortsverband Süsterseel beantragt für diesen Bereich die  Straßenbezeichnung „Herkenrather Weg“ als Fortführung des vorhandenen Herkenrather Wegs zu bestimmen (Anlage 2). 

 

Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft. Eine Information diesbezüglich erfolgt zu gegebener Zeit über das Amtsblatt.

 

Hierzu ergingen keine Wortmeldungen.

 

Sodann ließ Herr Bürgermeister Corsten über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsfläche im Neubaugebiet „Hinter Wierwey“ soll den Namen „Herkenrather Weg“ tragen und wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet

 

Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig