Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen im Gemeindegebiet Selfkant (Stellplatzablösung) wird in der der Einladung als Anlage beigefügten Form zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die aktuelle Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 der Bauordnung für das Land NW (BauO NW) gilt seit dem 1. März 1995 und wurde seit diesem Zeitpunkt nicht mehr angepasst. Da die in dieser Satzung geforderten Geldbeträge für die Ablösung eines Stellplatzes nicht mehr zeitgerecht bzw. auskömmlich  sind und auch im Vergleich mit den Nachbarkommunen von deren Satzungen erheblich nach unten abweichen, erscheint eine Anpassung dieser Beträge erforderlich.

 

Als Anlage war der Entwurf der neuen Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen im Gemeindegebiet Selfkant (Stellplatzablösung) beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläuterte die Notwendigkeit und ließ nach Klärung von Detailfragen über den Bescchlussvorschlag abstimmen

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig