Beschlussvorschlag:
Der Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen im Gemeindegebiet Selfkant (Stellplatzablösung) wird in der der Einladung als Anlage beigefügten Form zugestimmt.
Sachverhalt:
Die aktuelle Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 der Bauordnung für das Land NW (BauO NW) gilt seit dem 1. März 1995 und wurde seit diesem Zeitpunkt nicht mehr angepasst. Da die in dieser Satzung geforderten Geldbeträge für die Ablösung eines Stellplatzes nicht mehr zeitgerecht bzw. auskömmlich sind und auch im Vergleich mit den Nachbarkommunen von deren Satzungen erheblich nach unten abweichen, erscheint eine Anpassung dieser Beträge erforderlich.
Als Anlage
war der Entwurf der neuen
Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe
des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen im
Gemeindegebiet Selfkant (Stellplatzablösung) beigefügt.
Der Bürgermeister erläuterte die Notwendigkeit und ließ nach Klärung von Detailfragen über den Bescchlussvorschlag abstimmen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig