Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragestunde für Einwohner

 

Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in Verbindung mit § 18 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Gemeinde  Selfkant beziehen.

 

Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei

 

Ist eine  Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Der Bürgermeister bat um Wortmeldungen.

 

Eine Anwohnerin der Straße  „Zum Klüfgen“ hatte eine Frage zur Verkehrssituation in der neu gebauten Straße „Zur Westzipfelhalle“. Der Bürgermeister teilte die Bedenken und verwies auf die Zuständigkeit des Kreises Heinsberg.

 

Außerdem wurde dargelegt, dass es keine Wendemöglichkeiten in der neu geschaffenen Sackgasse gebe. Der Bürgermeister versprach die Aufstellung des Schildes „Sackgasse ohne Wendemöglichkeit“

 

Eine weitere Anwohnerin fragte nach der genauen Lage der neu zu widmenden Straße  „Zur Westzipfelhalle“ und den Parkmöglichkeiten. Der Bürgermeister erklärte die Lage.

 

Weitere Fragen  wurden nicht gestellt.