Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsflächen in Nahversorgungsgebiet Tüddern tragen die Namen „In der Fummer“, „Zur Westzipfelhalle“ und „Millener Weg“ und werden gem. § 3 Abs. 1Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 


Sachverhalt:

Die Verkehrsflächen der Erweiterung des Nahversorgungsgebietes sind fertig gestellt und können nach erfolgter Abnahme dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger den öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Die Flurstücke Gemarkung Tüddern, Flur 5, Flur(teil)stücke 38, 39, 209, 194, 699 und 871 (Verlängerung „In der Fummer“) sollen den Namen „In der Fummer“ tragen, die Flurstücke Gemarkung Tüddern, Flur 5, Flur(teil)stücke 29, 699, 194, 30 bis 36, 39, 208, 209, 865 und 877 (Verbindung zwischen L228 und K1 ab der Kreuzung „Zum Klüfgen“ bis zur K1) sollen den Namen „Zur Westzipfelhalle“ tragen (siehe Antrag des Ortsvorsteher in der Anlage ). Die Flurstücke Gemarkung Tüddern, Flur 5, Flur(teil)stücke 12, 11, 349, 725, 462, 261, 263, 241und 260 bleiben bzw. werden „Millener Weg“.

 

Nach kurzer Diskussion bestand Einigkeit darüber, die politischen Vertreter des Kreistages aufzufordern, eine Geschwindigkeitsbeschränkung in dem Bereich zu erwirken. Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig.