Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegend Brandschutzbedarfsplan vom 01.06.2016 zu beschließen.
Sachverhalt:
Der
Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde (und damit auch seine Fortschreibung) im
Sinne des § 3 (3) BHKG – Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz-, enthält Gegenstände, die für die Aufgabenerledigung der
Gemeinde grundlegende Bedeutung haben.
Der
Plan bildet die grundlegende Entscheidung der Gemeinde sowohl über die zu
erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung im Sinne § 1 (1)
BHKG als auch über die zur Erreichung dieser erforderlichen Ressourcen. Er
stellt eine wichtige Planungsgrundlage dar für die Sicherheit der gesamten
Bevölkerung in der Gemeinde. Dabei soll er den Anspruch der
Bevölkerung/Öffentlichkeit an die Gemeinde erfüllen helfen, eine
leistungsfähige Feuerwehr zur Abwehr der im § 1(1) BHKG bezeichneten
Gefahrenpotentiale zu unterhalten (entfaltet insoweit zumindest auch mittelbare
Außenwirkung).
Der
Brandschutzbedarfsplan ist daher insgesamt eine Angelegenheit im Sinne des § 41
(1) Satz 2 Buschstaben a) und f) GO, die der Rat nicht übertragen kann und
erfordert daher die Zustimmung des Rates der Gemeinde (Ratsbeschluss
notwendig).
Der
aktuell gültige Brandschutzbedarfsplan wurde in der Sitzung 11.12.2003
beschlossen. Seinerzeit war der Plan noch alle 10 Jahre fortzuschreiben
(inzwischen 5 Jahre). Die Fortschreibung
dieses Planes erfolgt erst zum jetzigen Zeitpunkt, da die Vorgaben des
aktuellen Planes jetzt erst mit dem Bau des Feuerwehrgerätehauses in Havert,
das letzte zu erfüllende Inventar aufgrund der Umstrukturierung der Feuerwehr,
geschaffen wird. Zudem gab es einen Wechsel in der Wehrführung. Diese hat
entsprechende Umstrukturierungen vorgenommen, die erhebliche Auswirkungen auf
den Brandschutzbedarfsplan haben.
Der Brandschutzbedarfsplan
wird detailliert in der Haupt- und Finanzausschusssitzung durch die Fa.
Forplan. Herrn Habeth, vorgestellt.
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig