Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe des Kindergartens Süsterseel.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 5. Mai 2016 beantragt der Katholische
Kirchengemeindeverband „St. Servatius“ die Übernahme des Trägeranteils für die
3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Der Katholische Kirchengemeindeverband „St. Servatius“ führt dazu aus, dass im
Zuge des Landesförderprogramms für Kinder „Über 3 Jahren“ die Errichtung einer
3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel geplant ist, um zusätzlich 22
Kindergartenplätze zu schaffen.
Die damit verbundenen An- und Umbauarbeiten würden auch die Infrastruktur
der Einrichtung, die in den sechziger Jahren gebaut wurde, deutlich verbessern
und sie zu einer modernen, zukunftsfähigen Einrichtung machen.
Den Bedarf an zusätzlichen Plätzen sieht der Träger – genauso wie das
Jugendamt – durch das neue Wohngebiet in Süsterseel und durch die Betreuung von
Flüchtlingskindern begründet.
Das Bistum Aachen unterstützt grundsätzlich weder Investitionsmaßnahmen
noch übernimmt es zusätzliche Trägeranteile. Um dieses Bauvorhaben überhaupt zu
ermöglichen.
Zur Problematik der Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe im
Kindergarten Süsterseel fand am 3. Mai 2016 im Rathaus eine Besprechung mit
Vertretern des Kreisjugendamtes statt.
Das Kreisjugendamt erläuterte, dass im Gemeindegebiet Selfkant 24 Plätze
für Ü3 Kinder (über 3jährige) fehlen würden. Diese Kinder würden zum Teil durch Überbelegung der bisherigen Gruppen versorgt bzw. 4 Kinder
seien unversorgt. Mit der Schaffung einer 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel,
worin 22 Kinder über 3 Jahren betreut würden, könnte dieser Zustand legalisiert
werden.
Bei Übernahme der nicht gedeckten Kosten der 3. Gruppe würde der zu
übernehmende Trägeranteil bei 12 % liegen. Sollte das Kreisjugendamt auf die
Gemeinde zukommen und noch eine weitere Gruppe im Kindergarten Schalbruch oder
im Kindergarten Wehr fordern, so würde der Trägeranteil bei 21 % liegen.
In der Vergangenheit wurden bereits Verträge mit der Kath.
Kirchengemeinde Höngen und mit der Kath. Kirchengemeinde Tüddern geschlossen,
wonach die Gemeinde Selfkant sich verpflichtet hat, zunächst 12 % aller nach §
19 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (Kibiz) bewilligten Kindpauschalen bezogen auf
die dritte Gruppe zu übernehmen.
Der Träger erklärt gegenüber der Gemeinde Selfkant die entsprechende
Mittelverwendung und legt diese durch einen Verwendungsnachweis unmittelbar zum
Ende des Kindergartenjahres mit Belegen und Aufwendungen dar. Dabei werden alle
Personal- und Sachkosten berücksichtigt, die für den Regelbetrieb der drei
Gruppen im Gemeindekindergarten entstehen. Diese Kosten werden gedrittelt und
hiervon der Trägeranteil in Höhe von 12 % ermittelt.
Unberücksichtigt bleiben die Pauschalen für integrativ betreute Kinder,
die Kosten für ein Familienzentrum, Verwaltungskostenbeiträge sowie Kosten für
die Freistellung der Kindergartenleitung. Im Vertrag Kindergarten Süsterseel
sollte darüber hinaus aufgenommen werden, dass die Gemeinde die anteiligen
Kreditkosten auch nicht übernimmt.
Von Seiten des Kreisjugendamtes wurde weiterhin ausgeführt, dass der 12
%ige Trägeranteil bei ca. 16.000,00 €/pro Kindergartenjahr liegen könnte.
Der Bürgermeister erläuterte die Thematik und ließ mangels Wortmeldungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen