Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.


Mit Schreiben vom 30.12.2006 beantragt die St. Quirinus Schützenbruderschaft Millen einen Zuschuss in Höhe von 40.000 € auf der Grundlage des § 19 GFG „Förderung des Sportstättenbaus des Landes NRW“ zum Neubau einer Schießanlage in Millen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Bereits in den Sitzungen der Gemeindevertretung am 25. April 2005 sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Selfkant am 9. Februar 2006 wurde über die Zuschussgewährung beraten. Seinerzeit wurde der Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe vertagt, dass für Zuschüsse an Vereine für Baumaßnahmen allgemeingültige Richtlinien erstellt werden sollen.

 

Zwischenzeitlich wurden die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen neu gefasst. Gemäss Ziffer 4.3 der Richtlinien stehen Vereinen für Baumassnahmen in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €. Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden. Bei Beantragung durch einen Verein beträgt der Zuschuss 10 % der Materialkosten, höchstens 1.500 €.

 

Die jährlich zugewiesene Sportpauschale in Höhe von 40.000 € wird für die Sanierungsmaßnahmen (wertwiederherstellende bzw. verbessernde Maßnahmen bei  Sportplätzen, Turnhallen und sonstigen Sportanlagen verwandt. Die Haushaltsmittel aus der Sportpauschale stehen daher nicht ausschließlich für den Neubau einer Schießanlage in Millen zur Verfügung.

 

Herr Stassen war der Meinung, dass nicht die 40.000 € zur Verfügung gestellt werden können.

 

Die übrigen Fraktionen schlossen sich der Meinung an.

 


Abstimmungsergebnis:

 

24 Ja-Stimmen

1 Enthaltung