Beschluss:
Dem Vorschlag der CDU-Fraktion wurde zugestimmt.
Herr Bernd Beckers hat mit Wirkung vom 31.10.2006 sein Mandat als Ortsvorsteher der Ortschaften Havert und Stein niedergelegt. Hierfür ist ein Nachfolger zu bestimmen.
Die
Ortsvorsteher wählte der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates
im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der
Wahlzeit. In den Ortschaften Havert-Stein hat die CDU aufgrund des
Stimmverhältnisses das Vorschlagsrecht.
Wählbar ist jeder, der die Voraussetzungen des § 39 Abs. 6 GONW erfüllt. Hierzu gehört, dass der Bewerber in dem Gemeindebezirk, für den er zum Ortsvorsteher bestellt werden soll, wohnt. Außerdem muss der Gewählte entweder Ratsmitglied sein, zumindest aber dem Rat der Gemeinde angehören können.
Die CDU-Fraktion hatte Herrn Heinz-Josef Dahlmanns, Auf dem Stein 24, 52538 Selfkant vorgeschlagen. Herr Dahlmanns erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen.
Da die Ortsvorsteher in der Gemeinde Selfkant mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, wurden sie nach den Vorschriften der GO NW zu Ehrenbeamten ernannt werden.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
1 Enthaltung