Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschloss, die Satzung entsprechende der Sitzungsvorlage.

 


Das Innenministerium hat auf der Grundlage des § 26 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides (BürgerentscheidDVO) erlassen. Gemäß § 1 dieser Verordnung ist jede Gemeinde gehalten, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids durch eine Satzung zu regeln. In dieser Verordnung sind die Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen die Gemeinde eine Satzung erlassen kann.

 

Hierbei ist zu beachten, dass bei der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung Erleichterungen für Menschen mit Behinderung gem. der Kommunalwahlordnung getroffen werden müssen, ein Abstimmungsverzeichnis zu erstellen ist, eine Benachrichtigung über den Bürgerentscheid und eine Information zu den einzelnen Standpunkten an die Stimmberechtigten zu erfolgen hat. Weiterhin kann die Gemeinde wählen, ob die Abstimmung entweder per Urnengang und Brief oder ausschließlich per Brief erfolgen soll. Bei der ggfls. zu treffenden Festlegung der Abstimmungslokale legt die Gemeinde dies nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten und Zahl der Stimmberechtigten fest.

 

Ansonsten ist die Gemeinde grundsätzlich in der Regelung frei, jedoch empfiehlt das Innenministerium sich an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes zu orientieren.

 

Dieser hat hierzu entsprechende Mustersatzungen entworfen, die folgende Alternativen ermöglichen:

 

beim Abstimmungsverfahren

  • Durchführung des Bürgerentscheids persönlich und per Brief
    • an einem Abstimmungstag
    • in einem Abstimmungszeitraum
  • Durchführung des Bürgerentscheides ausschließlich durch Brief

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig