Beschluss:
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfahl der Gemeindevertretung, die Übernahme des
Trägeranteils analog den Einrichtungen Höngen und Tüddern zu beschließen.
Mit
Schreiben vom 5. Mai 2016 beantragt der Katholische Kirchengemeindeverband „St.
Servatius“ die Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel.
Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Der Katholische Kirchengemeindeverband
„St. Servatius“ führt dazu aus, dass im Zuge des Landesförderprogramms für
Kinder „Über 3 Jahren“ die Errichtung einer 3. Gruppe im Kindergarten
Süsterseel geplant ist, um zusätzlich 22 Kindergartenplätze zu schaffen.
Die damit
verbundenen An- und Umbauarbeiten würden auch die Infrastruktur der
Einrichtung, die in den sechziger Jahren gebaut wurde, deutlich verbessern und
sie zu einer modernen, zukunftsfähigen Einrichtung machen.
Den Bedarf
an zusätzlichen Plätzen sieht der Träger – genauso wie das Jugendamt – durch
das neue Wohngebiet in Süsterseel und durch die Betreuung von
Flüchtlingskindern begründet.
Das Bistum
Aachen unterstützt grundsätzlich weder Investitionsmaßnahmen noch übernimmt es
zusätzliche Trägeranteile. Um dieses Bauvorhaben überhaupt zu ermöglichen.
Zur Problematik der Übernahme des Trägeranteils für
die 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel fand am 3. Mai 2016 im Rathaus eine
Besprechung mit Vertretern des Kreisjugendamtes statt.
Das Kreisjugendamt erläuterte, dass im
Gemeindegebiet Selfkant 24 Plätze für Ü3 Kinder (über 3jährige) fehlen würden.
Diese Kinder würden zum Teil durch
Überbelegung der bisherigen Gruppen
versorgt bzw. 4 Kinder seien unversorgt. Mit der Schaffung einer 3. Gruppe im
Kindergarten Süsterseel, worin 22 Kinder über 3 Jahren betreut würden, könnte
dieser Zustand legalisiert werden.
Bei
Übernahme der nicht gedeckten Kosten der 3. Gruppe würde der zu übernehmende Trägeranteil
bei 12 % liegen. Sollte das Kreisjugendamt auf die Gemeinde zukommen und noch
eine weitere Gruppe im Kindergarten Schalbruch oder im Kindergarten Wehr
fordern, so würde der Trägeranteil bei 21 % liegen.
In der
Vergangenheit wurden bereits Verträge mit der Kath. Kirchengemeinde Höngen und
mit der Kath. Kirchengemeinde Tüddern geschlossen, wonach die Gemeinde Selfkant
sich verpflichtet hat, zunächst 12 % aller nach § 19 Abs. 1
Kinderbildungsgesetz (Kibiz) bewilligten Kindpauschalen bezogen auf die dritte
Gruppe zu übernehmen.
Der Träger
erklärt gegenüber der Gemeinde Selfkant die entsprechende Mittelverwendung und
legt diese durch einen Verwendungsnachweis unmittelbar zum Ende des
Kindergartenjahres mit Belegen und Aufwendungen dar. Dabei werden alle
Personal- und Sachkosten berücksichtigt, die für den Regelbetrieb der drei
Gruppen im Gemeindekindergarten entstehen. Diese Kosten werden gedrittelt und
hiervon der Trägeranteil in Höhe von 12 % ermittelt.
Unberücksichtigt
bleiben die Pauschalen für integrativ betreute Kinder, die Kosten für ein
Familienzentrum, Verwaltungskostenbeiträge sowie Kosten für die Freistellung
der Kindergartenleitung. Im Vertrag Kindergarten Süsterseel sollte darüber
hinaus aufgenommen werden, dass die Gemeinde die anteiligen Kreditkosten auch
nicht übernimmt.
Von Seiten
des Kreisjugendamtes wurde weiterhin ausgeführt, dass der 12 %ige Trägeranteil
bei ca. 16.000,00 €/pro Kindergartenjahr liegen könnte.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
1
Enthaltungen