Beschluss:
Die
Verkehrsflächen in Nahversorgungsgebiet Tüddern tragen die Namen „In der
Fummer“ und „Zur Westzipfelhalle“ und werden gem. § 3 Abs. 1Nr. 3 StrWG NRW als
Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Verkehrsflächen der Erweiterung
des Nahversorgungsgebietes sind fertig gestellt und können nach erfolgter
Abnahme dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Entsprechend dem Straßen- und
Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen
durch den Straßenbaulastträger den öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird
vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.
Durch die Widmung wird die Eigenschaft
der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch
geschaffen.
Die Flurstücke Gemarkung Tüddern, Flur
5, Flur(teil)stücke 38, 39, 209, 194, 699 und 871 (Verlängerung „In der
Fummer“) sollen den Namen „In der Fummer“ tragen, die Flurstücke Gemarkung
Tüddern, Flur 5, Flur(teil)stücke 29, 699, 194, 30 bis 36, 39, 208, 209, 865
und 877 (Verbindung zwischen L228 und K1 ab der Kreuzung „Zum Klüfgen“ bis zur
K1) sollen den Namen „Zur Westzipfelhalle“ tragen. Die Flurstücke Gemarkung
Tüddern, Flur 5, Flur(teil)stücke 12, 11, 349, 725, 462, 261, 263, 241und 260
werden ebenfalls „Zur Westzipfelhalle“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig