Beschluss:
Der
Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung, den vorliegenden
Brandschutzbedarfsplan vom 01.06.2016 zu beschließen.
Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde
(und damit auch seine Fortschreibung) im Sinne des § 3 (3) BHKG – Gesetz über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz-, enthält
Gegenstände, die für die Aufgabenerledigung der Gemeinde grundlegende Bedeutung
haben.
Der Plan bildet die grundlegende Entscheidung
der Gemeinde sowohl über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der
Hilfeleistung im Sinne § 1 (1) BHKG als auch über die zur Erreichung dieser
erforderlichen Ressourcen. Er stellt eine wichtige Planungsgrundlage dar für
die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde. Dabei soll er den
Anspruch der Bevölkerung/Öffentlichkeit an die Gemeinde erfüllen helfen, eine
leistungsfähige Feuerwehr zur Abwehr der im § 1(1) BHKG bezeichneten
Gefahrenpotentiale zu unterhalten (entfaltet insoweit zumindest auch mittelbare
Außenwirkung).
Der Brandschutzbedarfsplan ist daher
insgesamt eine Angelegenheit im Sinne des § 41 (1) Satz 2 Buschstaben a) und f)
GO, die der Rat nicht übertragen kann und erfordert daher die Zustimmung des
Rates der Gemeinde (Ratsbeschluss notwendig).
Der aktuell gültige Brandschutzbedarfsplan
wurde in der Sitzung 11.12.2003 beschlossen. Seinerzeit war der Plan noch alle
10 Jahre fortzuschreiben (inzwischen 5
Jahre). Die Fortschreibung dieses Planes erfolgt erst zum jetzigen Zeitpunkt,
da die Vorgaben des aktuellen Planes jetzt erst mit dem Bau des
Feuerwehrgerätehauses in Havert, das letzte zu erfüllende Inventar aufgrund der
Umstrukturierung der Feuerwehr, geschaffen wird. Zudem gab es einen Wechsel in
der Wehrführung. Diese hat entsprechende Umstrukturierungen vorgenommen, die
erhebliche Auswirkungen auf den Brandschutzbedarfsplan haben.
Der
Brandschutzbedarfsplan wurde detailliert in der Haupt- und
Finanzausschusssitzung durch die Fa. Forplan, Herrn Habeth, vorgestellt. Ergänzungen
und redaktionelle Änderungen wurden bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig