Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Es wir beschlossen, einen LKW, einen Bagger und einen Radlader  für den Bauhof zu beschaffen, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) mit einem Fördersatz von 90% gegeben sind.

Die Entscheidung über die Verwendung der übrigen Mittel wird in die Ratssitzung vertagt.

 


Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 08.10.2015 wurden der Gemeinde Selfkant gemäß § 7 (2) des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW Fördermittel in Höhe von 525.171,78 Euro bereitgestellt. Der Fördersatz beträgt 90%.

Um die gesamten Fördermittel abrufen zu können, sind demnach Auszahlungen in Höhe von 583.524,20 Euro zu tätigen.

 

Zweck dieser Mittel ist die Förderung von Investitionen nach dem KInvFöG NRW in Verbindung mit dem KInvFG des Bundes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein.

 

Im Rahmen des Förderbereichs „energetische Sanierung sonstiger Infrastruktur-investitionen“ wurden bereits für die Sanierung der gemeindlichen Wohngebäude im Reyweg und im Laaker Weg (Austausch der Fenster und Haustüren) entsprechende Fördermittel eingeplant.

Darüber hinaus werden Fördermittel für die energetische Sanierung des Schützenheims Isenbruch vorgehalten.

 

Es ist nunmehr beabsichtigt, über den Förderbereich „Luftreinhaltung“ neue Geräte (LKW, Bagger, Radlader) für den Bauhof zu beschaffen. An das gesetzliche Förderziel der Luftreinhaltung ist allerdings die Bedingung geknüpft, dass diese Geräte die Euro 6-Norm erfüllen müssen.

 

Die derzeit genutzten Geräte (LKW 24 Jahre), (Bagger 17 Jahre), (Radlader 11 Jahre) sollen durch die neuen Gerätschaften ersetzt werden.

 

Die jeweiligen Anschaffungskosten können derzeit noch nicht genau beziffert werden. Grund hierfür ist, dass bei Vorliegen eines entsprechenden Angebotes, dieses zur abschließenden Klärung der Bezirksregierung (Zuwendungsgeber) vorgelegt werden muss. Erst nachdem der Zuwendungsgeber die Förderfähigkeit bestätigt hat, kann ein Auftrag vergeben werden. Weiter kann nicht abgesehen werden, mit welchem zeitlichen Abstand die darauffolgende Sitzung der Gemeindevertretung zwecks Auftragsermächtigung stattfindet.

Aus diesen vorgenannten Gründen ist die Angebotsannahme nicht innerhalb der Frist möglich. Sofern ein entsprechendes Angebot vorliegt, kann nicht noch ungewisse Zeit gewartet werden, bis dieses angenommen wird.

Dieser Umstand soll dadurch vermieden werden, dass die Gemeindevertretung den Bürgermeister nunmehr ermächtigt, ohne bereits vorliegende Angebote, die genannten Geräte zu beschaffen, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) mit einem Fördersatz von 90% gegeben sind.

 

In der Haushaltsplanung 2016 geht die Verwaltung davon aus, dass für die Anschaffung der Geräte (nach Abzug der geplanten Mittel für die energetische Sanierung der gemeindlichen Wohngebäude und des Schützenheims Isenbruch) noch Fördermittel in Höhe von 417.100,- Euro zur Verfügung stehen. Dies bedeutet mögliche Auszahlungen in Höhe von 463.444,- Euro.

 

Die Anschaffungskosten der einzelnen Geräte werden sich laut ersten Preisanfragen auf insgesamt ca. 295.000,- Euro belaufen und verteilen sich wie folgt:

  • Radlader (4,5 t) = ca. 45.000,- Euro
  • Mobilbagger (6 t) = ca. 85.000,- Euro
  • LKW (18 t) (einschl. Container mit Kran) = ca. 165.000,- Euro

 

Die verbleibenden Fördermittel sollen zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik eingesetzt werden.

 

Der Bürgermeister erläuterte die Thematik und begründete die Notwendigkeit. Anschließende bat er um Wortmeldungen.

 

Herr Peters beantragte eine Auflistung, welche Anschaffungen hiervon auch noch beschafft werden können. Hier nannte er als Beispiel die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs.

 

Herr Stassen nahm hierzu ebenfalls Stellung und begrüßte die Planungen. Er fragte den Bürgermeister, ob die Zusammenstellung bis zu Ratssitzung vorliegen könne.

 

Der Bürgermeister nahm hierzu Stellung und begründete die Positionen.

 

Herr Stassen beantragte die Vertagung in die Ratssitzung, da noch Beratungsbedarf bestehe.

 

Herr Werny beantragte, die geteilte Nutzung mit umliegenden Bauhöfen zu prüfen. Herr Corsten antwortete, dass dies bereits in der Vergangenheit gescheitert sei.

 

Nach kurzer Diskussion ließ der Bürgermeister über den erarbeiteten Beschlussvorschlag -mit dem Auftrag an die Verwaltung, eine Liste vorzulegen, die weitere Möglichkeiten aufzeigt- abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

20 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen