Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 8

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2016. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Nachfolgend aufgeführte Vereine hatten einen  Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds 2016 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds waren als Anlagen der Einladung beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen waren ebenfalls nochmals als Anlage beigefügt.

 

 

a)    Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. hatte mit Schreiben vom 29.09.2015 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuem Mobiliar in der Begenungsstätte „Bürgerhaus Hillensberg“ beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.681,46 €. Der Antrag und der Kostenvoranschlag waren als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im letzten Jahr 2015, der Zuschuss wurde jedoch nicht abgerufen.

 

b)   St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V.

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 beantragte die St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines neuen Pavillon zum Gesamtpreis von 1.490,52 €. Der Antrag und der Kostenvoranschlag waren als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2014.

 

c)    TC Selfkant-Westerheide e.V.

Der TC Selfkant-Westerheide e.V. hatte mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 die Gewährung eines Zuschusses  zu außergewöhnlichen Anschaffungen des Vereins beantragt. Die Investitionssumme beträgt 6.792,00 €. Der Antrag und die Kostenvoranschläge waren als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2015.

 

 

d)   Musikverein „St. Gregorius“ Saeffelen e.V.

Mit Schreiben vom 12. Januar 2016 beantragte der Musikverein “St. Gregorius“ Saeffelen die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Instrumenten zum Gesamtpreis von 2.600,00 €. Der Antrag und der Kostenvoranschlag waren der Einladung als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2007.

 

Frau Deckers verwies auf die Erläuterungen und Anlagen zur Einladung und bat um Wortmeldungen.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion beantragte Herr Joerißen, die Mittel gemäß Ziffer 3.1  der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu verteilen und allen Vereinen einen Zuschuss in Höhe von 20 % der beantragten  Anschaffungskosten höchstens jedoch 500,00 € zu gewähren.

 

Herr Meiers erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass seine Fraktion sich bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten werde,  da eine Überarbeitung der Richtlinien von der SPD-Fraktion seit längerem gefordert werde und bisher mit den anderen Parteien keine Einigung darüber erzielt wurde.

 

Von Seiten der Fraktion Pro Selfkant erläuterte Herr Dr. Hamers, dass auch seine Fraktion die Überarbeitung der Richtlinien begrüßen würde. Zu den vorliegenden Anträgen monierte er, dass das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg im letzten Jahr den Zuschuss nicht abgerufen habe und somit einem anderen Verein die Möglichkeit einer Bezuschussung genommen habe. Ansonsten hätten man den Restbetrag wieder in den Haushalt einstellen können.

 

Bürgermeister Corsten verwies in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss aus dem Jahre 2013 wonach Mittel aus dem Sonderfonds übertragen werden können, somit bestehe die Möglichkeit, dass das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg noch den Zuschuss bekommen könnte. 

 

Weiterhin beantragte Herr Dr. Hamers den Vereinen nachfolgende Zuschüsse zu gewähren:

 

Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg                             500,00 €

St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel                298,10 €

TC Selfkant Westerheide                                                           500,00 €

Musikverein „St. Gregorius“ Saeffelen                 500,00 €

 

Darüber hinaus merkte Herr Dr. Hamers an, dass seine Fraktion Pro Selfkant sich bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten werde.

 

Von Seiten der FDP-Fraktion beantragte Herr Busch die Mittel gemäß den Richtlinien, wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, zu verteilen.

 

Herr Engendahl merkte an, dass der Sonderfonds in dieser Form nicht mehr zeitgemäß sei. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass immer die gleichen Vereine Anträge stellen und auch eine Bezuschussung erhalten. Auch er halte eine Neufassung der Richtlinien für angebracht.

 

Auch Herr Bergendahl regte eine Neufassung der Richtlinien an und forderte die Verwaltung auf, Vorschläge zur Neuordnung der Richtlinien über die Vereinsförderung zu unterbreiten und den Ausschussmitgliedern als Beratungsgrundlage zur Verfügung zu stellen, damit die Beratungen über die Neufassung noch in diesem Jahr im Ausschuss erfolgen und die Richtlinien ab dem Jahr 2017 in Kraft treten können.

 

Herr Bürgermeister Corsten sagte den Ausschussmitgliedern zu, dass er die Unterlagen zur Überarbeitung der Richtlinien zur Verfügung stellen werde. Die Verwaltung habe bereits im letzten Jahr drei verschiedene Varianten ausgearbeitet und diese dem politischen Raum zur Verfügung gestellt. Damals wurde jedoch keine Einigung darüber erzielt.

 

Sodann ließ die Ausschussvorsitzende über den Antrag der CDU-Fraktion auf Verteilung der Mittel aus dem Sonderfonds 2016  gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen abstimmen.

 

Demnach würden

das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg                     500,00 €

die St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel                        298,10 €

der TC Selfkant Westerheide                                                                   500,00 €

der Musikverein „St. Gregorius“ Saeffelen                                        500,00 €

erhalten.

 


Abstimmungsergebnis:                                               8 Ja-Stimmen

                                                                                              8 Enthaltungen