Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, innerhalb des Geltungsbereichs des sich im Aufstellungsverfahren befindenden Bebauungsplans Selfkant Nr. 29 – Süsterseel, Herkenrather Höhe – für einen Teilbereich, (Gemarkung Süsterseel, Flur 8, Flurstücke 55 (teilw.), 56 (teilw.), 57 und 58) den Gebietscharakter von „Gewerbegebiet“ (GE) in „Industriegebiet“ (GI) zu ändern und das im Jahre 2003 eingeleitete Aufstellungsverfahren mit einer erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des nunmehr geänderten Planentwurf fortzuführen. 

 

Hierzu wird gemäß § 4 a Abs. 3, Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zum geänderten Teilbereich abgegeben werden können.

 


Herr Stassen sprach sich namens der CDU-Fraktion positiv zur geplanten Änderung aus. 

Hans Schürgers erklärte seitens der FDP-Fraktion, dass man die ursprüngliche Meinung zum Gewerbegebiet „Herkenrather Höhe“ revidiert habe und man der Entwicklung mittlerweile positiv gegenüber stünde.

 

Ruth Deckers regte in Anlehnung an TOP 1 an, die als GI auszuweisende Fläche bei einer evtl. Betriebssitzverlegung der Firma Eijkenboom & Florack entsprechend zu vergrößern. Werner Jans sagte eine kurzfristige Klärung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zu.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig