Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Vereinbarung über die Regelung der
Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangelegenheiten zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Landrat des Kreises Heinsberg hat angeregt, bei besonderen
Schulangeboten eine freiwillige Vereinbarung zur Übernahme der Fahrkosten durch
die Wohnortkommune anzustreben, da bedingt durch die aktuelle demographische
Entwicklung und die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW über die Mindestgröße
von Schulen nicht in jeder Kommune ein ausreichendes und umfassendes Angebot an
schulischen Förderorten vorgehalten werden kann.
Die Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Heinsberg haben sich mit Blick
auf die Übernahme von Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten für die
kreisweite Einführung des Wohnortprinzips ausgesprochen.
Insbesondere handelt es sich hierbei um die besonderen Schulangebote:
- Förderschulen
-
integrative
Schulangebote mit formell festgestelltem Förderbedarf und
-
Angebote
mit Förderschwerpunkten ( z.B. internationale Förderklassen, Schulwerkstatt
u.Ä.)
Regelschulangebote, insbesondere an Gymnasien, Gesamt-, Real-, Haupt- und
Sekundarschulen, werden von dieser Vereinbarung nicht erfasst.
Ein mit allen zehn Schulverwaltungsämtern im Kreis Heinsberg abgestimmter
Lösungsvorschlag über die Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten
bei besonderen Schulangeboten wurde in der
Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 02. Juli 2015 vorgestellt. Alle Bürgermeister haben sich
einvernehmlich darauf verständigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
Der Kreis Heinsberg hat den als Anlage beigefügten Entwurf der
Vereinbarung mit der Bezirksregierung
abgestimmt, um etwaige Bedenken bezüglich des Inhaltes im Vorfeld auszuräumen.
Der Bürgermeister erläuterte die Vereinbarung und ließ mangels Wortmeldungen über den Beschlussvorscchlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig