Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant (Friedhofssatzung) mit der Maßgabe, dass die Ruhezeiten auf allen Friedhöfen in § 11 Abs. 1 einheitlich auf 25 Jahre und in § 11 Abs. 2 auf 30 Jahre festgelegt werden.

 


Sachverhalt:

Das Bestattungsgesetz wurde 2015 geändert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Friedhofssatzung. Die Änderungen wurden in die neue Satzung, in Anlehnung an die Mustersatzung des StGB, eingearbeitet. Zudem gibt es einige redaktionelle Änderungen.

Die Änderungen sind im Satzungstext in kursiver Fettschrift dargestellt (siehe Anlage).

 

Der Bürgermeister erläuterte das Ergebnis der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und änderte den Beschlussvorschlag entsprechend ab.

 

Anschließend ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig