Beschlussvorschlag:
a) Die
Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2014 mit der Bilanzsumme von
77.777.769,94 Euro fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.472.202,24 Euro
ist mit einem Anteil i. H. v. 1.268.467,31 Euro der Ausgleichsrücklage und mit
dem restlichen Anteil i. H. v. 203.734,93 Euro der allgemeinen Rücklage zu
entnehmen.
b) Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 vorbehaltlos Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2015 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2014 geprüft.
Der entsprechende Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 sowie der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk werden Ihnen in gebundener Fassung postalisch übersandt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 09.12.2015 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.
Der Bürgermeister erklärte, dass er zu Punkt b) des Beschlussvorschlags nicht mit abstimmen werde und dankte dem Kämmerer für die geleistete Arbeit. Er bat darum, in der Presseveröffentlichung deutlich zu machen, dass nunmehr innerhalb von 2 Jahren 6 Jahresabschlüsse beschlossen worden seien.
Abstimmungsergebnis:
zu a) einstimmig
zu b) einstimmig