Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderungssatzung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt Überschüsse ab dem Jahr 2017 für zusätzliche Unterhaltsmaßnahmen auf den Friedhöfen einzusetzen.  

 


Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt „Friedhof“ unterliegt den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW  (KAG). Danach (§ 6 (2) Satz 3 KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines 4-Jahreszeitraums auszugleichen.

 

Im Gebührenjahr 2014 wurde ein Überschuss in Höhe von 38.307,93 € erzielt.

 

Dieser wurde nun in der Gebührenkalkulation für 2015 im vollen Umfang  berücksichtigt. Ergebnis daraus ist eine Gebührensenkung für die Zuteilung bzw.  Verleihung von Nutzungsrechten um 25 % für den Gebührentarif 2016 (siehe Anlage 1 - Gegenüberstellung).

 

Auch im Gebührenhaushalt 2015 ist ein Überschuss zu erwarten, sodass eine Berücksichtigung des Überschusses im vollen Umfang vertretbar ist.

 

Der Gebührentarif 2016 ist als Anlage 2 angefügt. Lediglich bei der Grabherstellung für Urnengrabbestattungen Erde mussten der Tarif angepasst werden, da die vorherige Kalkulation nicht auskömmlich war. 

 

Zudem wurden redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

 

Der Bürgermeister bat um Wortmeldungen. Nach kurzer Diskussion war man sich einig, dass Überdeckungen im Gebührenhaushalt in Zukunft für eine intensivere Instandhaltung der Friedhöfe einzusetzen. Der Verwaltung soll dabei frei Hand gelassen werden.

 

Anschließend ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

a)    einstimmig

b)    einstimmig