Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die derzeit geltende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant vom 23.12.1992 ist aufgrund rechtlicher Neuerungen neu verfasst worden.

 

Die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 konnte überwiegend auf Basis der bereits für das Jahr 2015 geltenden Preise durchgeführt werden.

Die Kosten der Firma Schönmackers bleiben für das Jahr 2016 identisch, eine Preiserhöhungsanfrage wurde nicht gestellt.  Die Gebühren des Kreises Heinsberg, die Grundgebühr und Sonderabfallgebühr je Einwohner sowie die Gewichtsgebühr für Rest- und Sperrmüll bleiben konstant; die Firma Schlun Umwelt GmbH & Co. KG hat sich bis zum 31.12.2016 an den derzeit vereinbarten Preis für die Anlieferung von Grünschnitt gebunden.

 

Bei Betrachtung der bislang angefallenen Mengen an Abfall war festzustellen, dass die wilden Müllablagerungen um mehr als 33 % zugenommen haben. Dies ist ein enormer Anstieg, der mit einem Mehraufwand von ca. 8.000,00 € auf insgesamt 31.220,14 € für das gesamte Jahr erwartet wird. Die Kosten, die aufgrund der illegalen Müllentsorgung im öffentlichen Bereich anfallen sind auf alle Gebührenpflichtige umzulegen ist. Danach wäre eine Erhöhung der Abfallgebühren notwendig.

 

Aus dem Rechnungsergebnis des Jahres 2013 resultiert eine Überdeckung von 124.995,63 €, welche innerhalb von vier Jahren auszugleichen ist. Von daher kann ein Betrag von 76.000,00 € für das Jahr 2016 eingesetzt werden. Damit bleiben die  die Abfallgebühren trotz des gestiegenen Aufwands für die illegale Müllentsorgung nahezu konstant. Aufgrund der nachfolgend erwähnten rechtlichen Änderung für die Gebührensatzung ergibt sich eine marginale Senkung der Gebühren.

 

Die restliche Überdeckung des Jahres 2013 in Höhe von 48.995,63 € soll zusammen mit dem Rechnungsergebnis des Jahres 2014 (Überdeckung i. H. v. 40.577,08 €), insgesamt 89.572,71 €, in die Kalkulation für das Jahr 2017 eingebracht werden, da die Gebühren des Kreises Heinsberg voraussichtlich ab 2017 moderat steigen könnten. So wäre sichergestellt, dass auch über das Jahr 2016 hinaus die Abfallgebühren möglichst konstant bleiben können.  

 

Da aufgrund einer rechtlichen Änderung für die Gebührensatzung sowohl ein Grundpreis je Abfallgefäß wie auch ein separater Literpreis je Liter an Gefäßgröße auszuweisen ist, hat sich die Staffelung der Gebühren aufgrund der geänderten Berechnungsweise leicht verändert. Dies hat zur Folge, dass die Mülltonnen abhängig vom Volumen günstiger werden, d.h. ein 120-Liter-Müllgefäß kann deutlicher reduziert werden als ein 60-Liter-Müllgefäß.

 

Die Biotonne, die einer separaten kostendeckenden Kalkulation unterliegt, kann ab dem 01.01.2016 ebenfalls zu einer günstigeren Gebühr angeboten werden.

 

Die ermittelten Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

MGB

Insgesamt

€/Monat

Gebühr

Gebühr

 

rd. €/Jahr

 

2016

bislang in 2015

60l

101,23 €

8,46 €

101,28 €

101,64 €

 14-täglich

60l vier-

52,65 €

4,40 €

52,68 €

52,80 €

wöchentlich

80l

126,43 €

10,57 €

126,48 €

127,80 €

14-täglich

80l vier-

65,25 €

5,45 €

65,28 €

65,88 €

wöchentlich

120l

176,83 €

14,79 €

176,88 €

180,00 €

14-täglich

120l vier-

90,45 €

7,56 €

90,48 €

91,92 €

wöchentlich

1.100l MGB

1.492,75 €

124,85 €

1.492,80 €

1.500,00 €

14-täglich

 

 

120l

63,07 €

5,26 €

63,12 €

65,88 €

Biomüll

240l

96,23 €

8,02 €

96,24 €

101,76 €

Biomüll

 

 

70l Sack

5,36 €

 

5,50 €

5,50 €

Hausmüll

 

 

Der Bürgermeister führte in das Thema ein und ließ mangels Wortmeldung über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig