Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderungssatzung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.   

 


Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt „Friedhof“ unterliegt den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW  (KAG). Danach (§ 6 (2) Satz 3 KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines 4-Jahreszeitraums auszugleichen.

 

Im Gebührenjahr 2014 wurde ein Überschuss in Höhe von 38.307,93 € erzielt.

 

Dieser wurde nun in der Gebührenkalkulation für 2015 im vollen Umfang  berücksichtigt. Ergebnis daraus ist eine Gebührensenkung für die Zuteilung bzw.  Verleihung von Nutzungsrechten um 25 % für den Gebührentarif 2016 (siehe Anlage 1 - Gegenüberstellung).

 

Auch im Gebührenhaushalt 2015 ist ein Überschuss zu erwarten, sodass eine Berücksichtigung des Überschusses im vollen Umfang vertretbar ist.

 

Der Gebührentarif 2016 ist als Anlage 2 angefügt. Lediglich bei der Grabherstellung für Urnengrabbestattungen Erde mussten der Tarif angepasst werden, da die vorherige Kalkulation nicht auskömmlich war. 

 

Zudem wurden redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

 

Der Bürgermeister führte in das Thema ein und bat um Wortmeldungen.

 

Herr Werny fragte an, wie der Grünschnitt auf den Friedhöfen abgerechnet wird. Der Bürgermeister beantwortete, dass die Kosten nicht in die Friedhofsgebühren einbezogen würden.

 

Herr Stassen fragte an, wie die zukünftige Entwicklung der Kosten aussehe.

Der Bürgermeister antwortete hierauf, dass die Sterberate stark schwanke und daher wenig Vorhersagen getroffen werden können. Herr Bienwald führte hierzu detaillierter aus.

 

Herr Otten fragte bei der Friedhofsgebührensatzung an, warum die unterschiedliche Ruhezeit in Tüddern keine Auswirkung bei den Kosten hat. Herr Corsten erläuterte hierzu, dass in Tüddern eine 30-jährige Liegezeit eingeführt werden sollte und verwies auf die Möglichkeit, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung zu tun.

 

Man war sich einig, dass  ab 2017 Überschüsse teilweise in die intensivere Unterhaltung der Friedhöfe investiert werden sollten.

 

Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig