Beschluss:
Es wird
beschlossen, aufgrund der aufgezeigten Sach- und Rechtslage auf die Aufstellung
eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 GO NRW für die Gemeinde Selfkant zum
31.12.2014 zu verzichten.
Der
Kommunalaufsicht wird im Rahmen des Anzeigeverfahrens zum Jahresabschluss 2014
eine vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnete
Verzichtserklärung vorgelegt.
Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen gab, ließ der Ausschussvorsitzende über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig