Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung Nr. III/ 5n.2 – Saeffelen-West, zweite Modifikation des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant im Rahmen der Änderung Nr. 17 Saeffelen – West  wie folgt zu ändern:

 

  • Die Darstellung „Allgemeines Wohngebiet“ auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 5, Nrn. 12, 13, 15,16 und 17 (jeweils teilweise) sowie Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nrn. 70, 71, 72 und 73 wird in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert.

 

  • Zum Änderungsverfahren Nr. 17 Saeffelen – West des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

-       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-       die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen des Verfahrens Änderung N 15 Saeffelen – Nord/ Hundsrath des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant  gefordert, dass ein sog. „Flächentausch“ stattfinden muss. D.h. die im Rahmen des Baugebietes Hundsrath geplante Umwandlung von ca. 1,4 ha „Fläche für Landwirtschaft“ in „ Allgemeines Wohngebiet“ an anderer Stelle zu kompensieren ist.

 

Hier bietet sich die mit Änderung Nr. III/ 5n.2 – Saeffelen-West, zweite Modifikation des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant („Grüner Weg“) an.

 

Auf den in der Einladung als Anlage beigefügten Lageplan wird verwiesen.

 

Nach kurzer Diskussion wurde hier ebenfalls durch Herrn Peters SPD- Fraktion darauf hingewiesen, dass die SPD- Fraktion keinen weiteren Wohnbauflächen zustimmt, solange nicht der konkrete Bedarf nachgewiesen wird, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja- Stimmen

8 Nein- Stimmen

1 Enthaltung