Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Verkehrsfläche im Gewerbegebiet Heilderfeld den Namen „Heilderfeld“ tragen soll und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird.

 


Sachverhalt:

 

Die Baumaßnahmen im Gewerbegebiet „Heilderfeld“ an der Feuerwache in Heilder sind im vollen Gange. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche, Gem. Saeffelen, Flur 6, Flurstücke 225,226 und 227, sind nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.  

 

Die Verkehrsfläche soll aufgrund eines Antrages der CDU- Fraktion (s. Anlage in der Einladung) den Namen „Heilderfeld“ tragen.

 

Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft. Eine Information diesbezüglich erfolgt zu gegebener Zeit über das Amtsblatt.

 

Nach kurzer Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig