Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 63 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Bürgermeister die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten unterrichten.

Gemäß dem gemeinsamen Antrag von SPD, Pro Selfkant, FDP und Bündnis90/Grüne wurde dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen.

 

Nach kurzer Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt als abgeschlossen erklärt.