Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss  stimmt der Zulassung der Wahlvorschläge zu.


Sachverhalt:

 

Der Wahlleiter hat gemäß § 18 KWahlG die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Stellt er Mängel fest, so fordert er unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie rechtzeitig zu beseitigen. 

 

Die Wahlvorschläge können bis zum 27.07.2015 eingereicht werden. Diese werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt wurde der Antrag von Herrn Peters behandelt.

 

Wahlbenachrichtigungskarten in niederländischer Sprache

 

Während der Sitzung wurde von Herrn Peters beantragt, die Wahlbenachrichtigungskarten auch in niederländischer Sprache zu versenden.

Der Vorsitzende sagte zu, dies mit der Landeswahlleiterin in rechtlicher Hinsicht und mit der regio iT als Rechenzentrum in organisatorischer Hinsicht zu besprechen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig