Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 43 – In der Wischsteg, Tüddern die der Einladung als Anlage beigefügte Satzung zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Zur Sicherung der in der Sitzungsvorlage 081/2015 dargestellten gemeindlichen Planung ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB erforderlich.
Herr Schmell erläuterte die Notwendigkeit der Sperre. Anschließend ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig