Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 


Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant am 16. März 2006 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/97 beschlossen hatte und diese Änderung im April 2006 rechtskräftig wurde, hat die Firma Eijkenboom & Florack GmbH beim Kreis Heinsberg einen Bauantrag zwecks Errichtung eines Handels für Neueiesen sowie für Alteisen mit Sortierung gestellt. Mit der Genehmigung ist in Kürze zu rechnen.

 

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes handelt es sich hierbei um eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht genehmigungspflichtige Anlage bis zu einer Gesamtlagerkapazität von 1.000 qm oder 100 to.

 

Wie die Firma Eijkenboom & Florack GmbH in ihrem vorgenannten Antrag vom 5. Juli 2006 mitteilt, ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass es auf Grund des in Zukunft anfallenden Materials bei der derzeitigen Größenbestimmung zu Lagerengpässen kommen wird.

 

Aus diesem Grunde beantragt die Firma Eijkenboom & Florack GmbH für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Millen, Flur 2, Nr. 239

 

  1. die Anpassung des Flächennutzungsplanes durch Änderung der Darstellung von Gewerbegebiet in Industriegebiet und
  2. die Änderung des VEP 3/97

-          Änderung der zeichnerischen Darstellung der Flächen des Grundstückes Gemarkung Millen, Flur 2, Nr. 239 von Gewerbegebiet in Industriegebiet sowie

-          Änderung der textlichen Festsetzungen durch Zulassung von genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des BImSchG.

 

Wie die Firma weiter mitteilt, wird sie nach erfolgter Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes einen Antrag nach dem BImSchG zwecks Zulassung einer genehmigungspflichtigen Anlage stellen.

 

Herr Bürgermeister Corsten erläuterte zunächst   eingehend die Angelegenheit.

 

Nach kurzer Diskussion beantragte Herr Stassen im Namen der CDU-Fraktion, den Investor zu befragen, wie und in welchem Ausmaß das Vorhaben verwirklicht werden soll. Mit dieser Kenntnis sollen Gespräche mit dem StUA in Aachen geführt werden, mit welchen Auflagen das Bauvorhaben genehmigt werden kann. Bis dahin soll der Tagesordnungspunkt vertagt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

21 Ja-Stimmen

 5 Nein-Stimmen

 2 Enthaltungen