Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Dem Aufsichtsrat der EGS wird die Anpassung der Verkaufsmodalitäten auf eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren und eine Wohnverpflichtung von 5 Jahren empfohlen

 


Sachverhalt:

 

Mit dem der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben vom 04. März 2015 beantragt die CDU-Fraktion die Bauverpflichtung von zwei auf fünf Jahre heraufzusetzen.

 

Hinweis:

Der Sachverhalt wurde im v. g. Antrag nicht korrekt wiedergegeben. Die Bauverpflichtung gilt mit der Fertigstellung des Bauvorhabens, nicht mit dem Baubeginn, als erfüllt. Es sollte auch zukünftig nicht von dieser Verfahrensweise abgewichen werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Problematik vergleichbarer Fälle im Gemeindegebiet hingewiesen.

 

 

Bisherige Verkaufsmodalitäten der EGS  am Beispiel „Engelenweg“ in Wehr:

 

Bodenrichtwert für Wehr:              125,- € / m²

 

 

Modell 1:

Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahren (Fertigstellung)

5 Jahre Wohnverpflichtung

 

ð  Kaufpreis      110,- €/ m² 

 

Modell 2:

Bauverpflichtung innerhalb 5 Jahren (Fertigstellung)

5 Jahre Wohnverpflichtung

 

ð  Kaufpreis      120,- €/ m²

 

Modell 3:

ohne Bauverpflichtung

 

ð  Kaufpreis      130,- €/ m²

 

 

 

 

Vorschlag neue Verkaufsmodalitäten der EGS:

 

Modell 1:

Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahren (Fertigstellung)

5 Jahre Wohnverpflichtung

 

ð  Kaufpreis      minus  20,- €/ m² auf der Basis Bodenrichtwert

 

 

Modell 2:

Bauverpflichtung innerhalb 5 Jahren (Fertigstellung)

5 Jahre Wohnverpflichtung

 

ð  Kaufpreis      minus 10,- €/ m² auf der Basis Bodenrichtwert

 

 

Modell 3:

ohne Bauverpflichtung

 

ð  Kaufpreis      plus 10,- €/ m² auf der Basis Bodenrichtwert

 

Der Bürgermeister verwies auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und ließ über den gefassten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig