Sitzung: 28.04.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag:
Dem Aufsichtsrat der EGS wird die Anpassung der Verkaufsmodalitäten auf eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren und eine Wohnverpflichtung von 5 Jahren empfohlen
Sachverhalt:
Mit dem der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben vom 04. März 2015 beantragt die CDU-Fraktion die Bauverpflichtung von zwei auf fünf Jahre heraufzusetzen.
Hinweis:
Der Sachverhalt wurde im v. g. Antrag nicht korrekt wiedergegeben. Die Bauverpflichtung gilt mit der Fertigstellung des Bauvorhabens, nicht mit dem Baubeginn, als erfüllt. Es sollte auch zukünftig nicht von dieser Verfahrensweise abgewichen werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Problematik vergleichbarer Fälle im Gemeindegebiet hingewiesen.
Bisherige Verkaufsmodalitäten der EGS am Beispiel „Engelenweg“ in Wehr:
Bodenrichtwert für Wehr: 125,- € / m²
Modell 1:
Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahren (Fertigstellung)
5 Jahre Wohnverpflichtung
ð Kaufpreis 110,- €/ m²
Modell 2:
Bauverpflichtung innerhalb 5 Jahren (Fertigstellung)
5 Jahre Wohnverpflichtung
ð Kaufpreis 120,- €/ m²
Modell 3:
ohne Bauverpflichtung
ð Kaufpreis 130,- €/ m²
Vorschlag neue Verkaufsmodalitäten der EGS:
Modell 1:
Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahren (Fertigstellung)
5 Jahre Wohnverpflichtung
ð Kaufpreis minus 20,- €/ m² auf der Basis Bodenrichtwert
Modell 2:
Bauverpflichtung innerhalb 5 Jahren (Fertigstellung)
5 Jahre Wohnverpflichtung
ð Kaufpreis minus 10,- €/ m² auf der Basis Bodenrichtwert
Modell 3:
ohne Bauverpflichtung
ð Kaufpreis plus 10,- €/ m² auf der Basis Bodenrichtwert
Der Bürgermeister verwies auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und ließ über den gefassten Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig