Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung N13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.
Sachverhalt:
Nach zwischenzeitlich erfolgter Änderung der Verfahrensregeln, insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Umweltbelange, war nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie eine erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
A Verfahrensstand
Die Gemeinde Selfkant erwägt im Ortsteil Tüddern im Umfeld des vorhandenen Nahversorgungsgebietes eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Gemischte
Bauflächen
Auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 37
(teilweise) und Nr. 194 (teilweise), soll die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“
und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die
Darstellung von „Fläche für Wald“ in
„Gemischte Baufläche“ geändert werden.
Wohnbauflächen
Des Weiteren soll auf
den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur
6, Nr. 259 (teilweise) und Nr. 262 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für
die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“
geändert werden.
Flächen
für Gemeinbedarf
Außerdem soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5,
Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in
„Flächen für Gemeinbedarf “ sowie auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5,
Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Gemischte Baufläche“ in „Flächen für
Gemeinbedarf “ geändert werden.
Straßenverkehrsfläche
Im Rahmen dieser Änderung
soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 3, Nr. 699 (teilweise),
die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „
Straßenverkehrsfläche “ und auf dem
Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 29 (teilweise), 37 (teilweise), 38
(teilweise) und 194 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Straßenverkehrsfläche“ sowie auf dem Grundstück Gemarkung
Tüddern Flur 6, Nr. 262 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „ Straßenverkehrsfläche “
geändert werden .
Auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 195 (teilweise), soll die Darstellung von „Sondergebiet“ in „Straßenverkehrsfläche“ und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Flächen für Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“ geändert werden.
Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 20. Januar 2015 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes – auf den in Rede stehenden Flächen - keine regionalplanerischen Einwände erhoben würden.
Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 21/2014 vom 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 43-45/2014 vom 9. November 2014 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom 15. März 2015 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.
Mit Schreiben vom 23. März 2015 wurden, unter Fristsetzung bis zum 27. April 2015, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom 15. März 2015 öffentlich bekannt gemacht.
B Beratung, Abwägung und
Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
B.1 keine
B.2.1 LVR- Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland
„Das Plangebiet wurde zunächst anhand unserer
Archivunterlagen in Bezug auf die
(möglichen) Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut
überprüft (vgl. Anlage).
Außerdem wurde die Fläche vor Ort begutachtet. Dabei
zeigten sich eindeutige Hinweise auf eine vorgeschichtliche Siedlung.
Erkennbares Fundmaterial soll noch eingemessen werden.
Auf der Grundlage diese Recherchen sind Belange des
Bodendenkmalschutzes für
die Planung nach Maßgabe der§§ 1 Abb. 3, 11 DSchG NW
i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB abwägungs- bzw. entscheidungserheblich. In diesem
Zusammenhang ist das
Ziel des Denkmalschutzgesetzes, bedeutende archäologische
Bodendenkmäler als
Bodenarchiv für kommende Generationen zu bewahren und vor
Gefährdung zu
schützen, zugrunde zu legen. Von daher ist es Teil der
Umweltprüfung eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation
durch archäologische Prospektion vorzunehmen.
Empfohlen werden in diesem Fall Suchschnitte
zur Ermittlung der Denkmalwürdigkeit und der Ausdehnung betroffener Bodendenkmäler.
Diese Prüfung ist als
Teil der
Umweltprüfung vom Planungsträger zu veranlassen.
Es
ist eine archäologische Fachfirma zur beauftragen, die
nach Maßgabe einer (Nachforschung-) Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW tätig
wird.
Im Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen
planerischen Festsetzungen in
einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen
des Bodendenkmalschutzes stehen.“
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und im
Bebauungsplanverfahren Selfkant Nr. 41 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
B 2.2
Amt für Bauen und Wohnen - Untere Immissionsschutzbehörde
„Wie bereits mit Stellungnahme zur
"Errichtung einer Bürgerhalle" geschrieben, kann die geplante Nutzung
des Sondergebietes zu Konflikten mit dem übrigen Umfeld führen. Eine
immissionsschutzrechtliche Beurteilung ist derzeit nicht möglich, da hierfür
eine gutachterliche, schalltechnische Prognose eines staatlich anerkannten
Sachverständigen über die zu erwartenden Geräuschimmissionen erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen,
und im Bebauungsplanverfahren Nr.41 – Vor dem Rohrweg – abzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
C. Verfahrensbeschluss
über die Änderung N 13 -
Tüddern, Nord II –
Die Änderung N13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Gutachten war als Anlage beigefügt.
Nach kurzer Diskussion ließ der Bürgermeister über die jeweiligen Beschlussvorschläge einzeln abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig