Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 


Sachverhalt:

Gem. § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Die Bilanz zum 31.12.2013 sowie die Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013 sind in der Entwurfsfassung beigefügt.

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt nach § 101 GO die Prüfung des Jahresabschlusses.

 

Nach einer kurzen Erläuterung durch den Bürgermeister ließ dieser über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig