Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschloss, dass durch ihre Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 und 16. Februar 2006 festgesetzte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 – Millen, Auf’m Tüdderner Weg – zu reduzieren und nunmehr auf die Grundstücke Gemarkung Millen, Flur 2, Flurstücke Nrn. 178 und 236 zu beschränken.

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2000 die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes auf den Grundstücken Gemarkung Millen, Flur 2, Flurstücke 158, 178 und 179 beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50/51 vom 18. Dezember 2000 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Mit Schreiben vom 25. Januar 2006 teilte die Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH mit, dass sie Verhandlungen zur Ansiedlung eines international tätigen Transport- und Logistikunternehmens im Bereich des v.g. Bebauungsplanes führt.

 

Aus diesem Grunde beschloss die Gemeindevertretung, dass durch Beschluss vom 14. Dezember 2000 festgelegte Plangebiet des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 23 – Millen, Auf’m Tüdderner Weg – um die Grundstücke Gemarkung Millen, Flur 2, Nr. 87 und 88 zu erweitern.

 

Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 13-16/2006 am 23. April 2006 gemäß § 2 BauGB bekannt gemacht.

 

Zwischenzeitliche Verhandlungen mit dem Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Millen, Flur 2, Nrn. 87 und 88 führten zu keinem Ergebnis.

 

Darüber hinaus zeigte die Planung des Transport- und Logistikunternehmens, dass die beiden vorgenannten Flächen und das Grundstück Nr. 158 nicht benötigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

26 Ja-Stimmen

 2 Enthaltungen