Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, der Erweiterung des    Förderschulzweckverbandes Gangelt – Geilenkirchen – Selfkant um die neuen Verbandsmitglieder Stadt Heinsberg, Stadt Wassenberg, Gemeinde Waldfeucht und Stadt Übach-Palenberg, auf Basis des dieser Sitzungsvorlage beigefügten Satzungsentwurfs, unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Kommunen sich an dem Förderschulzweckverband beteiligen und den Satzungsentwurf in der vorgelegten Form akzeptieren,  zuzustimmen.

 

  1. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden beauftragt, den erforderlichen Beschlüssen zur Änderung der Verbandssatzung – ggfs. unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen – zuzustimmen.

 

  1. Herr Bürgermeister Herbert Corsten (Vertreter GOAR Dirk Schwartzmanns) wird als Mitglied der Gemeinde Selfkant in die neue Verbandsversammlung entsandt. Sollte Herr Herbert Corsten zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt werden, so übernimmt GOAR Dirk Schwartzmanns für die Wahlzeit des Herrn Corsten als stellvertretender Verbandsvorsteher die ordentliche Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung, zu seiner  Vertreterin  wird Frau  Ulrike Griens  bestellt.

 

4.    Sollte es nicht zur Realisierung des 1. Beschlussvorschlages kommen, wird der Förderschulzweckverband  Geilenkirchen – Gangelt – Selfkant bis  zum  Schuljahresende 2015/16 fortgeführt, unter der Voraussetzung, dass der Kreis Heinsberg im Anschluss die Trägerschaft der Mercatorschule und der Don Bosco-Schule übernimmt.  Die Förderschwerpunkte „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ sollen bei der Don-Bosco-Schule und der Mercatorschule zum Schuljahr 2015/16 hinzugefügt werden.




5.    Für diesen Fall wird der Zweckverbandsvorsteher aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zur ausnahmsweisen Fortführung der Mercatorschule bis zur Übernahme durch den Kreis Heinsberg bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.

6.    Mit einer ggf. erfolgenden Übernahme der Schulträgerschaft durch den Kreis Heinsberg erlischt der Zweckverband für die Förderschule.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selfkant ist Mitglied im Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant, der Träger der Mercatorschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) ist.

 

Die Mercatorschule beschult aktuell 103 Kinder. Die Mindestgröße einer Förderschule liegt bei 144 Schülerinnen und Schülern. Daher ist die Schule mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 auslaufend, d.h., sie darf keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Kreis Heinsberg die von ihm betriebenen Förderschulen mit den Schwerpunkten „Sprache“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ zum neuen Schuljahr auslaufend stellt. Somit müssten alle Kinder mit diesen Förderbedarfen zwingend an die Regelschulen, wohnortnahe Förderschulen ständen nicht mehr zur Verfügung.

 

Aus den v.g. Gründen haben der Förderschulzweckverband Heinsberg (Trägerkommunen: Städte Heinsberg und Wassenberg sowie Gemeinde Waldfeucht) als Träger der mit dem Schuljahr 2015/2016 ebenfalls auslaufenden Don-Bosco-Schule in Heinsberg-Oberbruch (Förderschule „Lernen“) und der Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant Gespräche über einen Zusammenschluss aufgenommen. Würden beide Schulen zu einer Schule zusammengeschlossen, könnte – zumindest für eine begrenzte Zeit – ein Förderschulangebot im Südkreis erhalten bleiben. Ziel wäre es dann, die beiden Schulstandorte Heinsberg-Oberbruch und Gangelt möglichst lange zu betreiben. An jedem Standort müssen allerdings mindestens 72 Kinder beschult werden. Wenn dies aus organisatorischen/tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, würde nur noch der Standort Oberbruch weitergeführt werden.

Gangelt scheidet allein schon aufgrund der Größe des Schulgebäudes als alleiniger Standort aus.

 

Die Stadt Übach-Palenberg hat viele Jahre eine eigene Förderschule „Lernen“ in Marienberg betrieben. Diese Schule wurde bereits vor Jahren auslaufend gestellt. Seitdem haben sich immer mehr Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Übach-Palenberg für die Mercatorschule entschieden. Zurzeit werden 16 Kinder von dort beschult. Daher wurde auch die Stadt Übach-Palenberg in die Verhandlungen einbezogen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant um die neuen Verbandsmitglieder Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg und Übach-Palenberg zu erweitern und die dieser Sitzungsvorlage beigefügte neue Satzung zu beschließen. Mit dem Zusammenschluss würde der Zweckverband in „Förderschulzweckverband Heinsberg-Gangelt“  umbenannt werden. Der Zweckverband soll die Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprache“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ umfassen.

 

Die Verwaltung des Zweckverbandes würde von der Stadt Heinsberg übernommen.

 

Vermögen und Schulden der heutigen Förderschulzweckverbände

Der Förderschulzweckverband Heinsberg verfügt – abgesehen von liquiden Mitteln – über kein Vermögen. Das Schulgebäude und die Einrichtungsgegenstände sind von der Stadt Heinsberg gemietet.

 

Der Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant hat das Gebäude der Mercatorschule in Gangelt einschließlich der zugehörigen Grundstücke bilanziert. Hinzu kommen Einrichtungsgegenstände und Schülerbeförderungsfahrzeuge. Für den Schulneubau hat der Zweckverband erhebliche Zuwendungen des Landes erhalten. Der offene Finanzierungsbetrag wurde durch Darlehen gedeckt. Auf den 31.12.2014 stellt sich die Bilanz wie folgt dar:

 

Aktiva

 

 

Passiva

 

Anlagenvermögen

4.101.203,28 €

 

Eigenkapital

883.113,33 €

Umlaufvermögen

36.540.,58 €

 

Sonderposten

2.634.901,73 €

Rechnungsab-grenzung

637,50 €

 

Rückstellungen

1.953,91 €

 

 

 

Verbindlichkeiten

618.412,39 €

 

 

 

davon für Darlehen

590.564,73 €

Bilanzsumme

4.138.381,36 €

 

Bilanzsumme

4.138.381,36 €

 

 

 

Um den Eltern der Schülerinnen und Schülern eine Wahlmöglichkeit zwischen Regel- und Förderschule bieten und alle organisatorisch notwendigen Arbeiten vornehmen zu können, muss zeitnah Klarheit über die Bereitschaft der betroffenen sieben Kommunen zur Trägerschaft einer gemeinsamen Förderschule geschaffen werden.

Hierzu ist ein Beschluss über eine neue Verbandssatzung (Entwurf ist beigefügt) erforderlich.

Eine Auseinandersetzung über das Vermögen und die Schulden des Förderschulzweckverbands Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant ist so kurzfristig nicht zu erreichen, zumal mit der Vermögensübernahme (z.B. durch ein Verbandsmitglied) auch das Risiko der langfristigen Nutzung verbunden ist. Der Satzungsentwurf sieht daher vor, das Vermögen und die Schulden des Förderschulzweckverbandes als Sondervermögen der „alten“ Verbandsmitglieder zu bestimmen. Die Vermögensauseinandersetzung zwischen der Stadt Geilenkirchen und den Gemeinden Selfkant und Gangelt ist dann zu verhandeln, wenn das Schulgebäude in Gangelt aufgrund der Schülerzahlen nicht mehr betrieben werden kann. Für den Fall, dass sich die drei Kommunen nicht einvernehmlich verständigen können, trifft nach dem Satzungsentwurf die Aufsichtsbehörde die Entscheidung.

 

 

Satzungsinhalte:

 

Nachfolgend wird zu wesentlichen Satzungsinhalten berichtet:

 

§ 2      Angabe der drei Förderschwerpunkte

 

§ 3      Name, Verbandssitz,  Geschäftsstelle (Stadt Heinsberg)

 

§ 5      Zusammensetzung der Schulverbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus 10 Mitgliedern (je 2 Mitglieder Städte Geilenkirchen, Heinsberg und Übach-Palenberg, je 1 Mitglied Stadt Wassenberg und Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht).

 

§ 9      Schulverbandsvorsteher

Vorsteher ist der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister) der Stadt Heinsberg. Sein Stellvertreter wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der übrigen Verbandsmitglieder gewählt.

 

§ 11    Deckung des Finanzbedarfs

Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt durch eine Verbandsumlage. Diese wird gemäß Absatz 3 zu 2/3 nach der Zahl der Schüler und zu 1/3 nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage auf die Verbandsmitglieder verteilt. Dies entspricht der heutigen Regelung des Förderschulzweckverbandes Heinsberg. Beim Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant wurde die Umlage je zur Hälfte nach Schülerzahl und Umlagegrundlagen erhoben. Die höhere Gewichtung der Schülerzahl zur Finanzkraft dient einer gerechteren Lastenverteilung.

 

Absatz 5 überträgt die Abwicklung der Schülerbeförderung und die Tragung der damit verbundenen Kosten der Wohnortkommune der Schülerinnen und Schüler. Derzeit veranlasst der Schulträger die Beförderung und übernimmt auch die Kosten, die in die Verbandsumlage einfließen. Die Neuregelung schafft jeder Kommune die Möglichkeit, die für sie optimalste Form der Schülerbeförderung zu finden und umzusetzen. Auch diese Regelung dient einer größeren Kostengerechtigkeit.

 

§ 14    Ausscheiden von Verbandsmitgliedern

Der § 14 beinhaltet Regelungen zum einseitigen Ausscheiden von Verbandsmitgliedern (Kündigung der Mitgliedschaft).

 

 

§ 15    Auseinandersetzungen

§ 15 enthält in Absatz 1 Bestimmungen beim Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und regelt in Absatz 2 das Sondervermögen der Verbandsmitglieder Gangelt, Geilenkirchen und Selfkant. Die gesonderte Aufstellung des Sondervermögens wird die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Satzung (1. August 2015) bilanzierten Positionen umfassen.

 

 

Soweit sich aus den Beratungen der sieben betroffenen Kommunen und dem anschließenden Genehmigungsverfahren noch redaktionelle Änderungen der Satzung ergeben sollten, sollen die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung ermächtigt werden, diesen Änderungen zuzustimmen.

 

Verbandsumlage im Haushaltsjahr 2015

Nach der Erweiterung des Verbandsgebietes wird die Verbandsverwaltung (dann Stadt Heinsberg) eine Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung erstellen müssen, die die finanzielle Verantwortung der Verbandsmitglieder neu definiert. Für die Gemeinde Selfkant folgt daraus konkret, dass sich die Verbandsumlage für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015 nach der bisher geltenden Verbandssatzung und die Verbandsumlage für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2015 nach der neuen Verbandssatzung ermittelt und sie den Transport ihrer Förderschüler ab dem Schuljahr 2015/2016 unmittelbar zu regeln und zu finanzieren hat. Hierzu wurden erste Überlegungen mit den Nachbargemeinden Gangelt und Waldfeucht  im Hinblick auf einen gemeinsamen Schülerspezialtransport getätigt.  

 

Vertretung der Gemeinde Selfkant in der neuen Verbandsversammlung

Nach der neuen Verbandssatzung steht der Gemeinde 1 Sitz in der neuen Verbandsversammlung zu. Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Herbert Corsten (Vertreter GOAR Dirk Schwartzmanns) in die Verbandsversammlung zu entsenden. Für den Fall, dass Herr Bürgermeister Herbert Corsten   zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt wird (dann kann er nicht Mitglied der Verbandsversammlung sein) wird vorgeschlagen den  GOAR Dirk Schwartzmanns als ordentliches Mitglied (Vertreterin Vae Ulrike Griens) zu bestimmen.

 

Weitere Entwicklungen

 

Dem Vorschlag der Verwaltung folgend haben in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen allen beteiligten Kommunen stattgefunden. Der beigefügte Satzungsentwurf, in dem die Kostenverteilung von 2/3 auf Grundlage der Schülerzahl und 1/3 nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage erhoben werden soll, fand bei allen beteiligten Kommunen Zustimmung.

 

Entgegen dieser Absprache hat der Rat der  Stadt  Übach-Palenberg in der Sitzung vom 23. März 2015 beschlossen,  dem Förderschulzweckverband nur beizutreten, wenn die Kostenverteilung sich ausschließlich nach den jeweiligen Schülerzahlen der beteiligten Kommunen richtet. Da die anderen  Kommunen wegen der dann von ihnen zu tragenden zusätzlichen Kosten einer solchen finanziellen Regelung nicht zustimmen, wird der o. a. neue Zweckverband nicht zustande kommen können.   Es ist nach Meinung der Bürgermeister aber unabdingbar, dass für das Wohl der Kinder eine Möglichkeit zur Beschulung erhalten bleibt.

 

Der Landrat des Kreises Heinsberg hat in einem Schreiben vom 25. März 2015  mitgeteilt, dass die Trägerschaft für die Don-Bosco-Schule und für die Mercatorschule seitens des Kreises Heinsberg übernommen wird, wenn es zu keiner Einigung auf der Ebene der Städte und Gemeinden im Südkreis kommen sollte. Die Übernahme der Trägerschaft wird jedoch aus haushaltstechnischen Gründen  erst zum Schuljahr 2016/17 möglich sein.  Das Schreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Im Hinblick auf die  auslaufende Schließung der kreiseigenen Förderschulen, der Gebrüder-Grimm-Schule, Förderschwerpunkt „Sprache“ und der Janusz-Korczak-Schule, Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ ist es allerdings erforderlich, dass bereits zum Schuljahr 2015/16 bei der Don-Bosco-Schule und bei der Mercatorschule die Förderschwerpunkte „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ hinzugefügt werden und dass der bisherige Förderschulzweckverband Geilenkirchen - Gangelt - Selfkant bis zum Schuljahresende 2015/16 fortgeführt wird.

Ebenso ist bei der Bezirksregierung ein dementsprechender Antrag für eine vorübergehende Weiterführung der beiden Schulstandorte bis zur Übernahme durch den Kreis zu stellen.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen. 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig