Beschlussvorschlag:
a) Die
Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2012 mit der Bilanzsumme von
78.841.213,33 Euro fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.322.505,99 Euro ist
der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
b) Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2012 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
c) Die Ausgleichsrücklage wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in die neue Ausgleichsrücklage nach dem NKFWG überführt. Hieraus ergibt sich ein neuer Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2013 in Höhe von 1.618.264,07 Euro.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2013 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2012 geprüft.
Der entsprechende Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk sind dem ihnen bereits zugegangenen Jahresabschluss 2012 zu
entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 18.03.2015 über die nachgenannten Beschlussvorschläge a) und b) beraten.
Nach Art. 8 §§ 1 bis 3 NKFWG ist
die in der Bilanz des Jahresabschlusses 2012 angesetzte Ausgleichsrücklage mit
ihrem Bestand im Jahresabschluss 2012 in die Ausgleichsrücklage nach der ab dem
Haushaltsjahr 2013 geltenden Vorschriften zu überführen. Nach der Überführung
kann das Jahresergebnis 2012 zugeführt bzw. verrechnet werden. Zudem können
anschließend Jahresüberschüsse der Vorjahre bis einschließlich 2011, die in die
allgemeine Rücklage eingestellt wurden, im Jahresabschluss 2012 der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Die Zuführungen sind durch Höchstbetrag
der Ausgleichsrücklage von 1/3 des Eigenkapitals begrenzt.
Die schrittweise Neuberechnung ist
der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Jahresüberschüsse aus
Vorjahren, die bislang der allgemeinen Rücklage zugeführt werden mussten,
ergeben 499.007,06 Euro (Überschuss aus dem Jahr 2009). Dieser kann nunmehr in
die Ausgleichsrücklage umgeschichtet werden. Mit der Überführung ergäbe sich ein
neuer Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2013 in Höhe von 1.618.264,07
Euro.
Die Überführung kann nur im Rahmen
des Jahresabschlusses 2012 erfolgen. Da es sich um eine „Kann-Vorschrift“
handelt, hat der Gemeinderat hierüber gesondert zu beschließen. Die
Beschlussfassung soll zeitgleich mit der Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses 2012 erfolgen.
Der Bürgermeister rief den
Tagesordnungspunkt auf und erklärte, dass er bei Teil b) des
Beschlussvorschlages nicht mitstimmen werde.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig