Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)    Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2012 mit der Bilanzsumme von 78.841.213,33 Euro fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.322.505,99 Euro ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

b)    Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2012 vorbehaltlos Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

c)    Die Ausgleichsrücklage wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in die neue Ausgleichsrücklage nach dem NKFWG überführt. Hieraus ergibt sich ein neuer Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2013 in Höhe von 1.618.264,07 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 


Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2013 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2012 geprüft.

 

Der entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk sind dem ihnen bereits zugegangenen Jahresabschluss 2012 zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 18.03.2015 über die nachgenannten Beschlussvorschläge a) und b) beraten.

 

Nach Art. 8 §§ 1 bis 3 NKFWG ist die in der Bilanz des Jahresabschlusses 2012 angesetzte Ausgleichsrücklage mit ihrem Bestand im Jahresabschluss 2012 in die Ausgleichsrücklage nach der ab dem Haushaltsjahr 2013 geltenden Vorschriften zu überführen. Nach der Überführung kann das Jahresergebnis 2012 zugeführt bzw. verrechnet werden. Zudem können anschließend Jahresüberschüsse der Vorjahre bis einschließlich 2011, die in die allgemeine Rücklage eingestellt wurden, im Jahresabschluss 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Die Zuführungen sind durch Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage von 1/3 des Eigenkapitals begrenzt.

Die schrittweise Neuberechnung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Jahresüberschüsse aus Vorjahren, die bislang der allgemeinen Rücklage zugeführt werden mussten, ergeben 499.007,06 Euro (Überschuss aus dem Jahr 2009). Dieser kann nunmehr in die Ausgleichsrücklage umgeschichtet werden. Mit der Überführung ergäbe sich ein neuer Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2013 in Höhe von 1.618.264,07 Euro.

Die Überführung kann nur im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 erfolgen. Da es sich um eine „Kann-Vorschrift“ handelt, hat der Gemeinderat hierüber gesondert zu beschließen. Die Beschlussfassung soll zeitgleich mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 erfolgen.

 

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und erklärte, dass er bei Teil b) des Beschlussvorschlages nicht mitstimmen werde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig