Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 900.83200 (Kreisumlage) von bis zu 58.500,00 EUR wurde zugestimmt.

 


Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 wurde der Ansatz für die Kreisumlage geschätzt und in Höhe der tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres eingeplant (incl. der Mehrkosten wegen der Verschlechterungen im Einzelplan 4 (Soziale Sicherung) des Kreises Heinsberg.

 

Nachdem der Kreistag im Juni 2006 die Hebesätze der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2006 festgesetzt hat, beläuft sich die tatsächlich zu zahlende Kreisumlage (ausgehend von einer Erhöhung der Kreisumlagegrundlagen auf der Grundlage der Berechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik) auf 4.378.460,04 EUR, wodurch der Ansatz um 58.460,04 EUR überschritten wird.

 

Diese Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

 

Bei der Kreisumlage handelt es sich um eine öffentliche Abgabe im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Mehrausgaben basieren auf eine Erhöhung der Umlagegrundlagen (Steuerkraft der Gemeinde und Schlüsselzuweisungen), wovon ein vom Kreistag zu bestimmender %-Satz als Kreisumlage definiert wird. Die kreisangehörigen Gemeinden haben hierbei kein Mitbestimmungsrecht. Hält eine Kommune die Umlage des Kreises für überhöht, bleibt ihr nur der Gang vor Gericht.

 

Der aktuelle Hebesatz der Kreisumlage beträgt 46,10 %. Inzwischen haben aber bereits Umlagesätze von über 50 % der gerichtlichen Prüfung standgehalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

24 Ja-Stimmen

  4 Enthaltungen