Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß § 58 i.V.m. § 52 der Gemeindeordnung NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Hierzu sind ein(e) Schriftführer(in) und ein(e) stellvertretende(r) Schriftführer(in) zu bestellen.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, Frau Andrea Houben zur Schriftführerin und Frau Ulrike Griens zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.

 

Herr Grüters verwies auf die Sitzungsvorlage und bat um Wortmeldungen. Dies war nicht der Fall. Sodann ließ er über den Beschussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig