Beschluss: einstimmig beschlossen

Für die Benutzung der gemeindeeigenen Turnhallen zu sportlichen Zwecken ist durch den jeweiligen Verein eine Gebühr zu entrichten.

 

Bisher wurde die Gebühr je Quartal abgerechnet. Grundlage für die Abrechnung waren die  tatsächlich genutzten Zeiten der Vereine, die in den Belegungsplan der jeweiligen Turnhalle eingetragen werden mussten.

 

Aufgrund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung der Turnhallengebühren wurde die Gebührenordnung dahingehend überarbeitet, dass die Gebühren zukünftig einmal jährlich erhoben werden.

 

Die Gebühren sollen gestaffelt nach der wöchentlichen Nutzungszeit im Sommer- /bzw. Winterplan pauschal festgelegt werden.

 

Die Änderung der Gebührenordnung war der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Herr Grüters verwies auf die Erläuterungen zur Einladung und bat um Wortmeldungen.

 

Von Seiten der Fraktionen wurde Einvernehmen darüber erzielt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.

 

Herr Werny bat die Verwaltung jedoch darum, den Fraktionen eine Aufstellung an die Hand zu geben, wie hoch die Betriebskosten (Personalkosten, Wasser- und Kanalgebühren, Strom, Heizöl, Versicherung usw.) der Turnhallen sind und welche Einnahmen man durch die Turnhallengebühren erzielt.

 

Abschließend ließ Herr Grüters über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen, die Gebührenordnung in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                                                                                              einstimmig