Sitzung: 21.04.2015 Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 049/2015
Für die Benutzung der gemeindeeigenen Turnhallen zu sportlichen Zwecken
ist durch den jeweiligen Verein eine Gebühr zu entrichten.
Bisher wurde die Gebühr je Quartal abgerechnet. Grundlage für die
Abrechnung waren die tatsächlich
genutzten Zeiten der Vereine, die in den Belegungsplan der jeweiligen Turnhalle
eingetragen werden mussten.
Aufgrund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung der
Turnhallengebühren wurde die Gebührenordnung dahingehend überarbeitet, dass die
Gebühren zukünftig einmal jährlich erhoben werden.
Die Gebühren sollen gestaffelt nach der wöchentlichen Nutzungszeit im
Sommer- /bzw. Winterplan pauschal festgelegt werden.
Die Änderung der Gebührenordnung war der Einladung als Anlage beigefügt.
Herr Grüters verwies auf die Erläuterungen zur Einladung und bat um
Wortmeldungen.
Von Seiten der Fraktionen wurde Einvernehmen darüber erzielt, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.
Herr Werny bat die Verwaltung jedoch darum, den Fraktionen eine
Aufstellung an die Hand zu geben, wie hoch die Betriebskosten (Personalkosten,
Wasser- und Kanalgebühren, Strom, Heizöl, Versicherung usw.) der Turnhallen
sind und welche Einnahmen man durch die Turnhallengebühren erzielt.
Abschließend ließ Herr Grüters über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen, die Gebührenordnung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig