Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß § 58 i.V.m. § 52 der Gemeindeordnung NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Hierzu sind ein Schriftführer und ein stellvertretender Schriftführer zu bestellen.

 

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, Frau Andrea Houben zur Schriftführerin und Frau Ulrike Griens zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.

 

Frau Deckers verwies auf die Erläuterungen zu der Einladung und ließ über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, Frau Andrea Houben zur Schriftführerin und Frau Ulrike Griens zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen, abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig