Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragestunde für Einwohner

 

Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in Verbindung mit $ 18 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder  Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Gemeinde  Selfkant beziehen.

 

Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine  Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Herr Kaumanns, Süsterseel, fragte wegen der Kanal- und Straßenbauarbeiten auf der Suestrastraße bezüglich  der Beiträge an. Er wollte wissen, was er genau zahlen muss.  Herr Corsten antwortete, dass die Informationen über die zu erwarteten Beiträge aus Erfahrungswerten beruhen, verpflichtet ist man aber dazu nicht zu so einem frühen Zeitpunkt. Später könne es genauere Angaben geben.

 

Herr Ijssermanns, ebenafalls aus Süsterseel, erläuterte, dass er selbst keinen Kanalhausanschluss besitze und über seinen Nachbarn an das Kanalnetz angeschlossen ist. Der Bürgermeister antwortete hierauf mit dem Hinweis auf den Anschluss- und Benutzungszwang und Einigungsmöglichkeiten mit dem Nachbarn.

 

Weitere Wortmeldungen ergingen nicht.