Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

C.            Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. N14 – FNP Tüddern - Nahversorgung

 

 

                Beschlussvorschlag:

               

Die Gemeindevertretung beschließt nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage, die Änderung N14 – FNP Tüddern – Nahversorgung den FNP N 14 – Tüddern, Nahversorgung - als Satzung.

 

 

 


Sachverhalt:

 

A             Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 09. April 2014 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1/97 Nahversorgungszentrum Tüddern beschlossen.

 

Die Änderung umfasste den Wegfall der Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm, die textlichen Festsetzungen werden entsprechend geändert.

 

Parallel dazu musste ebenfalls die Festsetzung der maximalen Gesamtverkaufsfläche von 1.600 qm im Flächennutzungsplan geändert und die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst werden.

 

Ziel dieser Änderung war die Aufnahme der jetzt im Bestand vorhandenen Verkaufsflächenobergrenzen im Flächennutzungsplan N 14 – FNP Tüddern – Nahversorgung.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 (1), Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 40/2014 am 5. Oktober 2014 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 40/2014 vom 5. Oktober 2014 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zur Änderung Nr. N 14 vom 13. Oktober 2014 bis einschließlich 13. November 2014 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Februar 2015 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zur Änderung Nr. N 14 des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 21. November 2014 bis einschließlich 22. Dezember 2014 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 40/2014 vom 5. Oktober 2014 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

B             Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

B.1         keine

 

B.2.1      Die Beteiligte weist auf folgendes hin:

               

                „Daher sollte bei den Planungen folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.

 

Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkungen als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.“

 

 

 

               

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung  beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und in der Begründung aufzunehmen, dass die Grundwasserabsenkungen, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben werden. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkungen als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

Der Bürgermeister ließ mangels Wortmeldungen einzeln über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig