Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragestunde für Einwohner

 

Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in Verbindung mit § 18 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Gemeinde  Selfkant beziehen.

 

Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine  Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Anton Boden, Vorsitzender des Ortsrings Millen meldete sich zu Wort und erinnerte an sein Schreiben vom 28.03.2012 Der Ortsring Millen hatte hiermit einen Antrag auf touristische Nutzung Millens und Nutzung der Zehntscheune gestellt, da die Vereine die  Zehntscheune zur Zeit nicht nutzen können. Außerdem erinnerte er an ein Schreiben vom 2013 in dem die Bausubstanz in Millen moniert wurde. Herr Boden fragte, warum  nichts geschehen sei und was unternommen wurde.

 

Der Bürgermeister antwortete hierauf, dass die  Mauer am Friedhof bereits instand gesetzt wurde und der gemeindliche Bauhof die baulichen Mängel behoben habe. Bezüglich der anderen Frage würde Herr Boden eine schriftliche Antwort erhalten.

 

Weitere Fragen wurden nicht gestellt