Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Alte Bahn - Süd“ in Süsterseel die der Einladung als Anlage beigefügte Satzung zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 5, Nrn. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 312, 13, 14, 243 und 16 jeweils teilweise und ergibt sich aus dem der Einladung als Anlage beigefügten Lageplan (schraffierter Bereich).

 


Sachverhalt:

 

Zur Sicherung der in der Sitzungsvorlage 020/2014 dargestellten gemeindlichen Planung, hierzu gehört neben der Ausweisung eines Mischgebietes auch die innere Erschließung des Geltungsbereichs, ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauBG erforderlich.

 

 

Es ergingen keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

24 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen