Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Sachverhalt:
Gem. § 95 Absatz 3 der
Gemeindeordnung (GO) des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf des
Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Dieser leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Die Bilanz zum 31.12.2012 sowie
die Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung für das Haushaltsjahr 2012 werden
zum Sitzungstermin vorgelegt.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt nach § 101 GO die Prüfung des Jahresabschlusses.
Es ergingen keine Wortmeldungen.