Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube – im Rahmen der 3. Änderung zu revidieren und die Ziffer 4 der Festsetzungen wie folgt zu fassen:

 

„In den privaten Grünflächen entlang der Kreisstraße sind baugenehmigungspflichtige Einfriedigungen (Mauern, Holzzäune, Maschendrahtzäune oder sonstige) bis 2,00 Meter Höhe zulässig.“

 

Gemäß § 10 des BauGB wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube – als Satzung beschlossen.


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hatte in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2005 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube – beschlossen.

 

Die 3. Änderung umfasste folgende Ergänzung der Ziffer 4 der „Textlichen Festsetzungen“ zum Bebauungsplan:

 

„Ziffer 4. Freiflächen

 

In den privaten Grünflächen entlang der Kreisstraße sind baugenehmigungspflichtige Einfriedigungen (Mauern, Holzzäune, Maschendrahtzäune oder sonstige) bis 2,00 Meter Höhe zulässig.“

 

Im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 3-4/2006 vom 29. Januar 2006 erfolgte die Bekanntmachung dieses Beschlusses und wurde darüber hinaus der Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit (6.2. bis 6.3.2006) sowie der Termin der Offenlage (7.3. bis 7.4.2006) öffentlich bekannt gemacht.

 

Den Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 25. Februar 2006 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Offenlage und von den Trägern öffentlicher Belange wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimmen

1 Enthaltung