Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes N13 - Tüddern, Nord II – wie nachstehend beschrieben:
A.1 Gemischte Bauflächen
A.1.1 Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in
„Gemischte Bauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstücke Nr. 37 (tw.), 194 (tw.).
A.1.2 Änderung der Darstellung von „Flächen für Wald“ und „Gemischte
Bauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
A.2 Wohnbauflächen
A.2.1 Änderung der Darstellung von Flächen für die „Landwirtschaft“
in „Wohnbauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 6
Flurstück Nr. 259 (tw.) und 262 (tw.).
A.3 Flächen für Gemeinbedarf
A.3.1 Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“
in „Flächen für Gemeinbedarf“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
. Flurstück 194 (tw).
A.3.2 Änderung der Darstellung von „Gemischte Bauflächen“ in „Flächen
für Gemeinbedarf“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück 194 (tw).
A.4 Straßenverkehrsflächen
A.4.1 Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“
in „Straßenverkehrsflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 3
Flurstück 699 (tw.)
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstücke Nr. 29, 37 (tw.), 38 (tw.) und 194 (tw.).
Gemarkung Tüddern, Flur 6
Flurstück Nr. 262 (tw.).
A.4.2 Änderung der Darstellung von „Sondergebiet“ in „Straßenverkehrsfläche“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 195 (tw.).
A.4.3 Änderung der Darstellung von „Fläche für Wald“ in
„Straßenverkehrsfläche“
Gemarkung
Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
- Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant zum Aufstellungsverfahren der Änderung N13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant,
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
- die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung N 13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.
Sondergebiete
Im Rahmen dieser Änderung
soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise),
die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet“ geändert
werden.
Gemischte Bauflächen
Auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 37
(teilweise) und Nr. 194 (teilweise), soll die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“
und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die
Darstellung von „Fläche für Wald“ in
„Gemischte Baufläche“ geändert werden.
Wohnbauflächen
Des Weiteren soll auf
den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur
6, Nr. 259 (teilweise) und Nr. 262 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für
die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“
geändert werden.
Flächen für
Gemeinbedarf
Außerdem soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5,
Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Flächen
für Gemeinbedarf “ sowie auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194
(teilweise), die Darstellung von „Gemischte Baufläche“ in „Flächen für
Gemeinbedarf “ geändert werden.
Straßenverkehrsfläche
Im Rahmen dieser Änderung
soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 3, Nr. 699 (teilweise),
die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „
Straßenverkehrsfläche “ und auf dem
Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 29 (teilweise), 37 (teilweise), 38
(teilweise) und 194 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Straßenverkehrsfläche“ sowie auf dem Grundstück Gemarkung
Tüddern Flur 6, Nr. 262 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „ Straßenverkehrsfläche “
geändert werden .
Auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 195 (teilweise), soll die Darstellung von „Sondergebiet“ in „Straßenverkehrsfläche“ und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Flächen für Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“ geändert werden.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 21, vom 25. Mai 2014 wurde das Aufstellungsverfahren zur Änderung N.13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant eingeleitet.
Seitens der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde wurde aus genehmigungstechnischer Sicht angeregt, die auf den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes N.13 - Tüddern, Nord II – entfallende SO- Fläche aus diesem Flächennutzungsplan herauszunehmen und im Rahmen einer Erweiterung des Geltungsbereiches der Änderung N 14 - FNP Tüddern - Nahversorgung, diesem in einer 1. Änderung (N15) zuzuschlagen.
Unter Berücksichtigung des Vorstehenden wird nunmehr der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes N.13 - Tüddern, Nord II – entsprechend zu verringern und hierzu die in dem nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag konkretisierten Beschlüsse zu fassen.
Zur Verdeutlichung wird auf die der Einladung als Anlage beigefügte Planzeichnung verwiesen.
Der Bürgermeister erläuterte kurz die Notwendigkeit des Beschlusses. Da keine Wortmeldungen ergingen verlas er die Beschlussvorschläge und ließ anschließend hierüber abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen