Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes  N13 - Tüddern, Nord  II –  wie nachstehend beschrieben:

 

 

 

 

 

A.1      Gemischte Bauflächen

 

 

A.1.1   Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen“

 

            Gemarkung Tüddern, Flur 5

 

            Flurstücke Nr. 37 (tw.), 194 (tw.).

 

 

A.1.2   Änderung der Darstellung von „Flächen für Wald“ und „Gemischte Bauflächen“

 

            Gemarkung Tüddern, Flur  5

 

Flurstück Nr. 194 (tw.).

 

 

A.2      Wohnbauflächen

 

A.2.1   Änderung der Darstellung von Flächen für die „Landwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“

 

            Gemarkung Tüddern, Flur  6

 

            Flurstück Nr. 259 (tw.) und 262 (tw.).

 

 

A.3      Flächen für Gemeinbedarf

 

A.3.1   Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für Gemeinbedarf“

 

            Gemarkung Tüddern, Flur  5

 

.           Flurstück 194 (tw).

 

 

A.3.2   Änderung der Darstellung von „Gemischte Bauflächen“ in „Flächen für Gemeinbedarf“

 

            Gemarkung Tüddern, Flur 5

 

Flurstück 194 (tw).

 

 

A.4      Straßenverkehrsflächen

 

A.4.1   Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Straßenverkehrsflächen“

           

            Gemarkung Tüddern, Flur 3

 

            Flurstück 699 (tw.)

 

 

            Gemarkung Tüddern, Flur  5

 

            Flurstücke Nr. 29, 37 (tw.), 38 (tw.) und 194 (tw.).

 

 

            Gemarkung Tüddern, Flur  6

 

            Flurstück Nr. 262 (tw.).

 

 

A.4.2   Änderung der Darstellung von „Sondergebiet“ in „Straßenverkehrsfläche“

 

            Gemarkung Tüddern, Flur  5

 

            Flurstück Nr. 195 (tw.).

 

 

 

A.4.3   Änderung der Darstellung von „Fläche für Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“

 

            Gemarkung Tüddern, Flur  5

 

            Flurstück Nr. 194 (tw.).

Abstimmungsergebnis:

 

23 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

 

  1. Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant zum Aufstellungsverfahren der  Änderung  N13 - Tüddern, Nord  II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant,

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie

-       die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2

 

durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 20. Mai  2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung N 13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.

 

Sondergebiete

 

Im Rahmen dieser Änderung  soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet“ geändert werden.

 

Gemischte Bauflächen

 

Auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 37 (teilweise) und Nr. 194 (teilweise), soll die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in  „Gemischte Baufläche“ und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für Wald“  in „Gemischte Baufläche“  geändert werden.

 

Wohnbauflächen

 

Des Weiteren  soll auf den Grundstücken  Gemarkung Tüddern Flur 6, Nr. 259 (teilweise) und Nr. 262 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“  geändert werden.

 

Flächen für Gemeinbedarf

 

Außerdem soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Flächen für Gemeinbedarf “ sowie auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Gemischte Baufläche“ in „Flächen für Gemeinbedarf “  geändert werden.

 

Straßenverkehrsfläche

 

Im Rahmen dieser Änderung  soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 3, Nr. 699 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“  in  „ Straßenverkehrsfläche “  und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 29 (teilweise), 37 (teilweise), 38 (teilweise) und 194 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Straßenverkehrsfläche“ sowie auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 6, Nr. 262 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „ Straßenverkehrsfläche “  geändert werden .

 

Auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 195 (teilweise), soll die Darstellung von „Sondergebiet“ in  „Straßenverkehrsfläche“  und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Flächen für Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“  geändert werden.

 

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 21, vom 25. Mai 2014 wurde das Aufstellungsverfahren zur Änderung N.13 - Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant eingeleitet.

 

Seitens der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde wurde aus genehmigungstechnischer Sicht angeregt, die auf den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes N.13 - Tüddern, Nord II – entfallende SO- Fläche aus diesem Flächennutzungsplan herauszunehmen und im Rahmen einer Erweiterung des Geltungsbereiches der  Änderung N 14 - FNP Tüddern - Nahversorgung, diesem in einer 1. Änderung (N15) zuzuschlagen.

 

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden wird nunmehr der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes N.13 - Tüddern, Nord II –  entsprechend zu verringern und hierzu die in dem nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag konkretisierten Beschlüsse zu fassen.

 

Zur Verdeutlichung wird auf die der Einladung als Anlage beigefügte Planzeichnung verwiesen.

 

Der Bürgermeister erläuterte kurz die Notwendigkeit des Beschlusses. Da keine Wortmeldungen ergingen verlas er die Beschlussvorschläge und ließ anschließend hierüber abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

23 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen